Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

444 
  
  
  
  
  
  
  
Maßstab Abgabensätze 
- Benennung der Gegenstände. un an 5 nii°“ . 
zollung. Fuße Juße 
EE Thlr. Ncgr. Fl. Kr. 
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren: 
a) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, 
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren: 
ein= und zweidrähtiges, 
a) ossssssss; 1 Ctr. 2 3 30 
6) gebleichtes oder gefärbtes 1 CStr 7 
7) Dochte, ungewebem 1 Cir. 6 10 30 
b) Waaren aus Baumwolle, allein oder nur in Verbindung mit 
Leinen, jedoch mit Ausnahme von Spitzen und Stickereien: 
1) rohe (aus rohem Garne verfertigte) und gebleichte 
dichte Gewebe, auch appretirt, mit Ausschluß der 
sammetartigen Gewbbe . . .. 1 Ctr. 17 30 
2) alle nicht unter Nr. 1 und 3 begriffene dichte Ge- 
webe; rohe (aus rohem Garne verfertigte) undichte 
Gewebe; Strumpfwaaren; Posamentier= und Knopf- 
mocherwaaren .............. 1Ctr.16 28 
3) alle undichte Gewebe, soweit sie nicht unter Nr. 2 
begriffen ndddd 1 Ctr.0 52 30 
3 Blei und Bleiwaaren, auch mit Spießglanz legirt: 
à) 1) Rohes Blei in Blöcken, Mulden 2c., altes Bruchblei, 
Bleiachsee . frei . frei . 
2)Blei-,Silber-undGoldglätte;Mennige....... 1 Ctr. 71 261 
b) Gewalztes Blei; Buchdruckerschriften, Stereotypplatten 1 Ctr. 15 527 
IC#) Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Röhren, Schroot, Draht 2c., 
auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur 
und sc .. . . .. 1 Ctr. 1 1 45 
d) Feine, auch lackirte Bleiwaaren; ingleichen Bleiwaaren in 
Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch 
nicht unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen 1Ctr. 4 7 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.