453
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
Fuße
Thlr. Ngr.
nach dem
522-Gulden-
Fl.
Fuße
Kr.
15
16
Kautschuk= und Guttaperchawaaren:
à) Grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer= und Täschnerwaa-
ren, sowie andere Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem,
unbedrucktem Kautschuk, alle diese Waaren auch in Verbin-
dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen
") Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kautschuk,
auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie
dadurch nicht unter die kurzen Waaren CAllg. Anm. 2)
fallen; feine Schuhe; übersponnene Kautschukfäden
) Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen oder getränkt
d) Gewebe aus Kautschukfäden in Verbindung mit anderen
Spinnmaterialien «
Anmerk.
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HrK-KerreerEEer-eeeeeE&rEeeeeee
Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuk
behandelt.
Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Me-
talle und Legirungen aus unedlen Metallen, so
wie Waaren daraus:
à) In rohem Zustande oder als alter Bruih . ..
b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch
Draaht
C) In Blechen und Draht, plattirt
d) Waaren, und zwar:
1) Drahtgewmbee: ....
2)) Kupferschmiede= und Gelbgießer-Waaren, als: Blasen,
Bügeleisen, Eimer, Gewichte, Gewinde, Haken, Hähne,
Kellen, Lampen, Leuchter, Lichtputzen, Mörser, Riegel,
Röhren, Schlösser, Schraubenbolzen und = Muttern,
Schüsseln, Thür-, Fenster-, Truhen= und Wagenbe-
1 Etr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
10
15
25
frei
17
26
43
frei
30
15
15