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Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
Fuße
Thlr.] Ngr.
nach dem
521-Gulden-
Fuße
FrI.#.
23
24
25
26
2)) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele,
mahlen
Papier und Pappwaaren:
a) Graues Lösch= und Packpapier, Pappdeckel, Preßspäne, künst-
liches Pergament; Papier zum Schleifen oder Poliren (auch
Bimsstein= und Schmirgeltuch); Schieferpaprir
b)) Ungeleimtes ordinäres (grobes graues, halbweißes und ge-
färbtes) Papier
) Alles andere, auch lithographirtes, bedrucktes oder linüürtes,
zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen r2c. vorge-
richtetes Papier; Malerpappe; Papiertapeten; Waaren aus
Papier, Pappe oder Pappmasse (mit Ausnahme der Spiel-
karten); Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähn-
lichen Stoffen
d) Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kur-
zen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen
Parfümerien
Anmerk. Wenn die inneren Umschließungen, in welchen die Waare eingeht,
für sich höher belegt sind, als die letztere, so wird dieser höhere
Satz erhoben.
Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):
a) Ueberzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken,
Pelzfutter und Besätze u. dal.
b.)) Fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weißgemachte
und gefärbte, nicht gefütterte Angora= oder Schaffelle, un-
gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze .
Seidenwaaren, gemischte, d. i. Waaren aus Seide oder Floret-
seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Wolle,
jedoch mit Ausnahme der Blonden und Spitzen
auch ge-
EEEIIEEIIEEILEEIIEEIIIEIEIIIEIIIIEIIIIEMIIEIIIIIEEIIIIEIEIIIIEIIIE
erér
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
1 Ctr.
I
frei
15
10
22
30
— — — —
frei
521
50
38 30
10 30
52 30