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Maßstab Abgabensätze
. Benennung der Gegenstände. 3 o nei n—
zollung. Fuße Fuße
Thlr. Ngr. Fl.r.
30 Thiere und thierische Producte:
a) Geflügel aller Art; Wildpret, kleines (Hasen und Kaninchen);
alles lebende Wild; Fische, frische und Flußkrebse; Biber,
Frösche, Ottern, Schnecken . frei frei
b) Eier aller Art und Milch frei frei
C) Bienenstöcke mit lebenden Bienen frei frei
d) Blasen und Därme, thierische; Darmseile und Darmseiten,
Luftballons aus Blasen oder Därmen; Goldschlägerhäut-
chen; Wachs, weißes und gelbes 1 Ctr. 15 527
31/Thonwaaren:
a) Mauer= und Dachziegel, Fliesen und ähnliche Waaren aus
Thon zu baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel;
gemeine Ofenkacheln; irdene Pfeifen; gemeines Töpfergeschirr frei frei
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan:
1) einfarbige oder weitee 1 Cir.1 20 2 55
2) bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilberte 1 Ctr. . 3 30
c) Porzellan, weißes.. .. .... . ... 1Ctr. 1 20 2 55
d) Porzellan, weißes mit farbigen Streifen, farbiges, bemaltes
oder vergoldetes, ingleichen Thonwaaren aller Art in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter die kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen 1 CKtr.4 7
32 Wieh:
a) Pferde und Fülen .. 1 Stück 10 2 20
Anmerk. Füllen, welche der Mutter folgen frei frei
b) Rindvieh:
1) Ochsen und Zuchtstirrrer 1 Stück! 15 4 221
2) Kühe..... ... . . . .. 1 Stück 15 2 371
3) Jungrie . ... 1 Stück 1 45
4) Kälbkber frei frei