Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Franz Berks; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Zoll-Director Franz Georg Carl Albrecht; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Ober-Finanzrath Dr. Julius Freiherrn von Valois; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm Ewald; 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten 
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner 
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Director Wilhelm Erdmann Florian von Thielau; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Ober-Zollrath Carl Meyer; 
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: 
Höchst Ihren Ober-Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zoll-Directions-Rath Dr. Paul Eduard Mettenius; 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratification, folgender Vertrag ab- 
geschlossen worden ist:
	        
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