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& 3. Von der im §& 1 erwähnten Anlage wird
die Flur Neumark
betroffen.
Dresden, den 1. September 1865.
Ministerium des Innern.
Für den Minister: 4
Kohlschütter. Demuth.
MÆ 94. Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Buchholz;
vom 28. August 1865.
N das Gesammtministerium kraft des erhaltenen Allerhöchsten Auftrags zu Besorgung
der Regierungsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs auf Mit-
theilung des Justizministeriums die in I§& 12 und 13 des Regulativs für die in Buchholz
zu errichtende städtische Sparcasse enthaltenen Rechtsvergünstigungen bewilligt hat, so hat das
Ministerium des Innern dieses Regulativ dergestalt hiermit bestätigt, daß den Bestimmungen
desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 2 8. August 1865.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter. Demuth.
Regulativ für die Sparcasse zu Buchholz.
2C. 20
Ausschluß von * 12. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage-
Verkümmer= und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch
ung. kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht
gehindert werden.
Wiedereinsetz— &13. Gegen das Versäumniß der in diesem Sparcassenregulative festgesetzten Fristen
aounc nnten.g und gegen den Eintritt der in demselben angedrohten Rechtsnachtheile findet eine Wiederein-
setzung in den vorigen Stand nicht statt. .
2c. c.e
Letzte Absendung: am 8. September 1865.