Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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& 3. Von der im §& 1 erwähnten Anlage wird 
die Flur Neumark 
betroffen. 
Dresden, den 1. September 1865. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 4 
Kohlschütter. Demuth. 
MÆ 94. Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Buchholz; 
vom 28. August 1865. 
N das Gesammtministerium kraft des erhaltenen Allerhöchsten Auftrags zu Besorgung 
der Regierungsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit Sr. Majestät des Königs auf Mit- 
theilung des Justizministeriums die in I§& 12 und 13 des Regulativs für die in Buchholz 
zu errichtende städtische Sparcasse enthaltenen Rechtsvergünstigungen bewilligt hat, so hat das 
Ministerium des Innern dieses Regulativ dergestalt hiermit bestätigt, daß den Bestimmungen 
desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 8. August 1865. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. Demuth. 
Regulativ für die Sparcasse zu Buchholz. 
2C. 20 
  
  
Ausschluß von * 12. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen, sowie die darüber ausgestellten Einlage- 
Verkümmer= und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch 
ung. kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht 
gehindert werden. 
Wiedereinsetz— &13. Gegen das Versäumniß der in diesem Sparcassenregulative festgesetzten Fristen 
aounc nnten.g und gegen den Eintritt der in demselben angedrohten Rechtsnachtheile findet eine Wiederein- 
setzung in den vorigen Stand nicht statt. . 
2c. c.e 
  
Letzte Absendung: am 8. September 1865.
	        
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