Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Grunderwerbungsverhältnisse bis auf Weiteres dem für den Bau der Voigtländischen Staats- 
eisenbahn bestellten Commissar, Directionsrath Opelt in Chemnntz. 
Dresven, den 26. October 1865. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner. 
  
114. Dezcret 
wegen Bestätigung der Statuten des Credit= und Vorschußvereins zu Pegau; 
vom 16. October 1865. 
M Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 15 und 
45 Ssub b, Absatz 2 der Statuten des Credit= und Vorschußvereins zu Pegau enthaltenen 
Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
« Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 16. October 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Statuten 
des Credit- und Vorschußvereins zu Pegau. 
2c. 2c. 
15. Die Namen des Directors, des Cassirers, des Schriftführers, der übrigen Vor- 
standsmitglieder und der Stellvertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende 
Wechsel sind durch den Director in dem § 5 gedachten Amtsblatte öffentlich bekannt zu machen. 
Diese Bekanntmachung vertritt zugleich die Stelle der Legitimation. 
2c. 2c. 
*45. ꝛc. 2c. 
b) Verkauf der deponirten Pfänder. 
Sind zu Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats= und andere Werthspapiere oder 
sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das Pfand nicht eingelöst
	        
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