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Grunderwerbungsverhältnisse bis auf Weiteres dem für den Bau der Voigtländischen Staats-
eisenbahn bestellten Commissar, Directionsrath Opelt in Chemnntz.
Dresven, den 26. October 1865.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.
114. Dezcret
wegen Bestätigung der Statuten des Credit= und Vorschußvereins zu Pegau;
vom 16. October 1865.
M Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 15 und
45 Ssub b, Absatz 2 der Statuten des Credit= und Vorschußvereins zu Pegau enthaltenen
Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent-
halben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
« Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 16. October 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Statuten
des Credit- und Vorschußvereins zu Pegau.
2c. 2c.
15. Die Namen des Directors, des Cassirers, des Schriftführers, der übrigen Vor-
standsmitglieder und der Stellvertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende
Wechsel sind durch den Director in dem § 5 gedachten Amtsblatte öffentlich bekannt zu machen.
Diese Bekanntmachung vertritt zugleich die Stelle der Legitimation.
2c. 2c.
*45. ꝛc. 2c.
b) Verkauf der deponirten Pfänder.
Sind zu Sicherung des erhaltenen Vorschusses Staats= und andere Werthspapiere oder
sonstige Gegenstände als Pfand deponirt, so ist in dem Falle, wenn das Pfand nicht eingelöst