Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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& 118. Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten des Krankenunterstützungs= und Begräbniß- 
aussteuer-Vereins zu Olbernhau; 
vom 2. October 1865. 
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 25 a. E. 
der Statuten des Krankenunterstützungs= und Begräbnißaussteuer-Vereins zu Olbernhau ent- 
haltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium 
des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2. October 1865. 
S Minifterium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Statut 
des Krankenunterstützungs= und Begräbnißaussteuer-Vereins zu Olbernhau. 
2. 2C. 
25. 2c. 2c. 
Das Resultat der Wahl neuer Vorstandsmitglieder ist zu der Letzteren Legitimation im 
Generalanzeiger für Olbernhau bekannt zu machen und diese Bekanntmachung von den neuen 
Vorstandsmitgliedern, unter Mitunterschrift des abgehenden ersten Vorstehers, zu vollziehen. 
ꝛc. 2c. 
. 119. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Braugenossenschaft in Geithain; 
vom 14. October 1865. 
Nechem Se. Majestät der König auf den Vortrag des Justizministeriums die im § 26 der 
Brauordnung für die Braugenossenschaft zu Geithain vom 1 8. September 1863 enthaltene 
Rechtsvergünstigung, des Inhalts, 
daß die von dem Stadtrathe zu Geithain in seinem Amtsblatte zu erlassende 
Bekanntmachung der Namen des Vorsitzenden im Ausschusse, dessen Stellvertreters 
 
	        
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