Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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und der übrigen Ausschußmitglieder und ihrer Stellvertreter, sowie der im Laufe 
des Jahres bis zur nächsten Ergänzungswahl in der Zusammensetzung des Aus- 
schusses eintretenden Veränderungen, den Ausschuß und dessen Vorstände in jeder 
Beziehung zugleich legitimirt, 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern im Einverständnisse 
des Justizministeriums diese Statuten, jedoch mit der Abänderung des § 2 dahin, daß der 
letztere zu lauten hat: 
Die Veräußerung der Braugerechtigkeiten und deren Verlegung auf andere 
Grundstücke findet unter Cognition des Stadtraths und unter den über Grund- 
stücksdismembrationen geltenden gesetzlichen Bestimmungen statt, 
nunmehr mit der Wirkung bestätigt, daß denselben allenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 14. October 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Schmiedel. 
& 120. Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lichtenberg; 
vom 17. October 1865. 
Nechem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 des 
Regulativs für die Sparcasse zu Lichtenberg enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern dieses Regulativ mit der 
Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 17. October 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
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