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und der übrigen Ausschußmitglieder und ihrer Stellvertreter, sowie der im Laufe
des Jahres bis zur nächsten Ergänzungswahl in der Zusammensetzung des Aus-
schusses eintretenden Veränderungen, den Ausschuß und dessen Vorstände in jeder
Beziehung zugleich legitimirt,
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern im Einverständnisse
des Justizministeriums diese Statuten, jedoch mit der Abänderung des § 2 dahin, daß der
letztere zu lauten hat:
Die Veräußerung der Braugerechtigkeiten und deren Verlegung auf andere
Grundstücke findet unter Cognition des Stadtraths und unter den über Grund-
stücksdismembrationen geltenden gesetzlichen Bestimmungen statt,
nunmehr mit der Wirkung bestätigt, daß denselben allenthalben nachgegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 14. October 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Schmiedel.
& 120. Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lichtenberg;
vom 17. October 1865.
Nechem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14 des
Regulativs für die Sparcasse zu Lichtenberg enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern dieses Regulativ mit der
Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 17. October 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
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