Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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vorgelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung und der Schuldscheine nebst Talons und 
Coupons, ingleichen des Anleiheplans die Genehmigung ertheilt. 
Es wird Solches für die Behörden und alle Diejenigen, welche es angeht, hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1 4. November 1865. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
  
& 129. Bekanntmachung, 
die Eröffnung mehrerer Eisenbahn-Betriebstelegraphenstationen an den westlichen 
Staatseisenbahnen für die allgemeine Correspondenz, sowie die Einziehung einiger 
anderer Stationen betreffend; 
vom 14. November 1865. 
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins werden die 
an der Voigtländischen Staatseisenbahnlinie gelegenen Eisenbahn-Betriebstelegraphenstationen 
zu Treuen, Lengenfeld, Auerbach, Falkenstein, Oelsnitz und Adorf vom 
1. December dieses Jahres 
an für die allgemeine telegraphische Correspondenz eröffnet. Auf diese Stationen leiden die 
Bestimmungen des bei allen Telegraphenstationen käuflich zu erlangenden Reglements für die 
telegraphische Correspondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den 
inneren telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn- 
Betriebstelegraphenlinien vom 1 8. August 186 3 Anwendung, mit Ausnahme der Vorschrift 
im § 18 wegen der Weiterbeförderungsgebühr für Vereinsdepeschen auf Eisenbahn-Betriebs- 
telegraphenleitungen, welche in Wegfall gebracht worden ist. 
Dagegen werden die nach der Bekanntmachung vom 11. Januar 1860 (Seite 5 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1860) eröffnete Station Herlasgrün und die 
nach der Bekanntmachung vom 8. September 1863 (Seite 720 des Gesetz= und Verord- 
nungsblattes vom Jahre 1863) im Eisenbahnbaubureau zu Oelsnitz errichtete Telegraphen= 
station wieder eingezogen. 
Dresden, den 1 4. November 1 865. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner. 
  
Letzte Absendung: am 2. December 1865. 
 
	        
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