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inzwischen durch Ueberweisung einzelner Ortschaften und Grundstücke noch folgende Aender—
ungen erfahren:
1. Der — früher zu Kleinsaubernitz gehörige — Theil von Neudörfel, welcher mit
Guttau verbunden und mit diesem Orte nach der Eintheilung (Seite 247 des Gesetz- und
Verordnungsblattes vom Jahre 1856) unter Jurisdiction des Gerichtsamts Budissin gestellt
worden war, ist, nach erfolgter Wiedervereinigung mit Kleinsaubernitz, nebst dem in Neudörfel
gelegenen, zum Rittergute Baruth gehörigen Vorwerke dem Gerichtsamte Weißenberg zuge-
wiesen worden.
2. Die in der Eintheilung Seite 284 beim Gerichtsamte Treuen unter Nr. 111
hinter „Weißensand mit Kleinweißensand“ aufgeführten Grundstücke: „Jägerhaus, Schoten-
und Walkmühle“, welche zur Flur des Ortes „Buchwald“ vermessen waren, sind nebst einem
Waldgrundstücke, dem sogenannten Buchwald, welcher bisher ebenfalls zur Flur des Ortes
Buchwald gehörte, zur Flur von Schneidenbach geschlagen und dem Bezirke des Gerichtsamts
Reichenbach einverleibt worden.
Z. Siebenhitz, in der Eintheilung Seite 2 83 beim Gerichtsamte Plauen unter Nr. 108
in Verbindung mit „Zobes mit Butterleithen“ aufgeführt, ist nach Ausscheidung aus dem
Gemeinde= und Heimathsverbande von Zobes durch Aufnahme in den Gemeinde= und Hei-
mathsverband von Schönau in den Bezirk des Gerichtsamts Falkenstein gekommen.
4. Bodenbach, nach der Eintheilung Seite 274 zum Gerichtsamte Roßwein Nr. 73
gehörig, ist in das Gerichtsamt Nossen einbezirkt worden.
5. Der Ort Cunnersvorf, welcher unter das Gerichtsamt Hohnstein gehörte — vergl.
Eintheilung Seite 255 unter Nr. 30 — und nach Aufhebung dieses Gerichtsamts dem
Gerichtsamte Stolpen zugetheilt worden war — vergl. Bekanntmachung, die Aufhebung des
Gerichtsamts Hohnstein betreffend (Seite 152 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom
Jahre 1860.) — ist dem Gerichtsamte Neustadt überwiesen worden.
6. Die Gerichtsbarkeit auf dem der Stadtgemeinde Borna gehörigen Vorwerke BockwitzG
welches in der Eintheilung beim Gerichtsamte Borna unter Nr. 57 aufgeführt ist, ist dem
Gerichtsamte im Bezirksgerichte Borna übertragen worden.
Außerdem
bedarf die im Jahre 1856 im Gesetz= und Verordnungsblatte publicirte Eintheilung des
Königreichs Sachsen nach Gerichtsbezirken noch folgender Berichtigungen und beziehendlich Ver-
vollständigungen:
7. Präbschütz, in der Eintheilung Seite 265 beim Gerichtsamte Döbeln unter Nr. 50
aufgeführt, hat den Zusatz:
„mit Juchhöhhäusern“
zu erhalten, wie denn auch der unter das Gerichtsamt Roßwein gehörige Ort „Theeschütz“,
welchem in der Eintheilung Seite 274 unter Nr. 73 der Zusatz „mit Juchhöh“ gegeben