Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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XXII — 
  
Groitzsch und Pegau nebst Umgegend — Bestätigung der Statuten des dasigen 
Krankenunterstützungsvereins 
Großbritannien und Irland, vereinigtes Königreich, „ — Beitritt der 
diesseitigen Regierung zu dem zwischen der dasigen Regierung und dem 
Königreiche Preußen unter Vorbehalt des Beitritts der übrigen Zoll- 
vereinsstaaten abgeschlossenen Staatsvertrage vom 16. August 1865. 
Großhartmannsdorf — inwieweit der dasige Spar= und Vorschußverein 
von der Stempelabgabe befreit ist 
Großschönau — Eröffnung der dasigen keubeniit #ur die allgemeine 
Correspondenz . 
—sZrttau-Großs chonauer Staatseisenbahn. 
Großschönau-Zittauer Eisenbahn — Erpropriation von G'undeigen- 
thum für Anlegung derselben . . . 
— — velche Fluren davon betroffen werden . 
Grund- und Hypothekenbücher — Einträge der Darlehnsforderungen 
des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen in die- 
selbeen . 
Grundbuchsfolien für die Staatsforstreviere — deren Anlegung .. 
Grundgesetz des Vorschuß- und Sparvereins zu Penig — wird d bestätigt 
Grundsteuer — deren Vorauserhebung 
Gütetermin, s. Ehestreitigkeiten. 
H. 
Hainichen, s. Haynichen. " 
Hamburg, freie Stadt, — Beitritt der dasigen Bürgerschaft zu dem zu Eise- 
nach unter dem 11. Juli 1853 zwischen mehreren Deutschen Regier- 
ungen abgeschlossenen Staatsvertrage über gegenseitige Verpflegung 
erkrankter und Veerdigung berstorbener Angehöriger eines anderen 
Staates . . . 
HandelnntMeßgutern, s Leipzig — Meßordnung. 
Handelskrisis 2c., gegenwärtige, — welche Vergünstigungen auf Anlaß der 
Gewährung von Vorschüssen aus Staatscassen 2c. bewilligt worden 
sind 
Handelsreisende – Vereinbarung zwischen den Staaten des Deutschen 
Zoll= und Handelsvereins und Frankreich wegen gegenseitiger Behand- 
lung derselben. . . 
— von und nach Oesterreich — Vereinbarung zwischen den Zollvereins- 
regierungen und der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Regierung 
wegen Einführung von Gewerbelegitimationskarten für selbige. 
— nach und aus dem Gebiete der freien Hansestadt Bremen — Verein- 
barung mit den Zollvereinsregierungen wegen veränderter Fassung der 
Gewerbelegitimationskarten für selbige 
Handelsvertrag vom 31. December 1865, von dem gZollvereine mit Italien 
abgeschlossener, — dessen Publication 
Handels= und Zollverein, Deutscher, — Vereinbarung zwischen venselben 
und Frankreich wegen gegenseitiger Behandlung der Handelsreisenden. 
Hannover, Khnigreich, — Fortdauer des von der dasigen Regierung mit der 
freien Hansestadt Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen Ver- 
kehrsverhältnisse abgeschlossenen Vertrags vom 26. Januar 1856 
  
Tag. 
11. 
17. 
26. 
. Jan. 
—– — P 
23. 
13. 
19. 
19. 
20. 
23. 
Sept. 
März 
m Juli 
.Mai 
Jan. 
. Aug. 
. Aug. 
. Ang. 
Juli 
April 
Juni 
.Nov. 
Nov. 
Nov. 
März 
.Nov. 
März 
  
Seite. 
207 
69 fg. 
179 fg. 
99 
33 fg. 
34 
200 fg. 
192 fg. 
198 fg. 
174 
95 
157 
227 fg. 
245 fg. 
245 fg. 
63 fg. 
227 fg. 
81 fg. 
  
  
  
1 Paragraph. 
1—3 
4 
1— 11 
1 
1—6 
1—8 
1—8 
1—6
	        
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