Mai 1902. 323
schon daraus hervor, daß vom 1. Oktober v. Is. bis zum 1. April d. Is.,
also binnen 6 Monaten, der Ansiedelungskommission nicht weniger als
rund 40 000 ha zum Kauf angeboten worden sind. Wenn die Ansiedelungskommission
auch selbstverständlich nicht jedes Gut, das ihr
angeboten wird, kaufen kann, so erscheint es doch empfehlenswert, daß
sie diese Konjunkturen benutzt, um Güter, soweit sie sich für Besiedelungszwecke
oder als Domänen eignen und nicht zu teuer sind, zu kanfen.
Bei einem beschleunigten Tempo des Güterankaufs, der an und für sich
nicht nur aus politischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen
gegenwärtig wünschenswert erscheint — denn bei einem so starken Angebot
werden die Preise verhältnismäßig wohlfeil sein —, ist es aber nicht
möglich, daß die Parzellierung und die Besiedelung der Güter immer
gleichen Schritt mit ihrem Ankauf hält. Daß das nicht möglich ist,
liegt in der Natur der Dinge. Es fehlt zunächst an den nötigen
technischen Beamten, um gleichzeitig eine größere Anzahl Güter aufzuteilen,
zu vermessen, die nötigen Meliorationen, Drainagen u. s. w. auszuführen
und die erforderlichen Gebände zu errichten. Sodann nimmt
die Einrichtung der öffentlich rechtlichen Verhältnisse, die Regelung der
Kirchen-, Schul= und Gemeindeangelegenheiten für die neu gegründeten
Kolonien immerhin eine gewisse Zeit in Anspruch. Vor allem aber fehlt
es an der erforderlichen Anzahl, an dem nötigen Material geeigneter
Ansiedler, die erst allmählich beschafft werden können. Diese Uebelstände
haben sich jetzt schon geltend gemacht, und ihnen mußte, wie Sie wissen,
dadurch begegnet werden, daß, wenn in einem Jahr mehr Güter angekauft
wurden, als in den darauf folgenden Jahren gleichzeitig besiedelt werden
konnten, die sogenannte zwischenzeitliche Verwaltung mit staatlich eingesetzten
Administratoren eingeführt wurde. Diese zwischenzeitliche Verwaltung,
welche oft mehrere Jahre dauerte, ist aber ziemlich kostspielig,
da sie meist mehr kostet, als die Güter bei dem leider oft verwahrlosten
Zustande, in dem sie angekauft werden, und bei den ungünstigen landwirtschaftlichen
Konjunkturen der letzten Jahre einbrachten. Deshalb empfiehlt
es sich nach unserer Ansicht, solche Güter, mit deren Parzellicrung
nicht sofort vorgegangen werden kann, als Ganzes zu verpachten, und
zwar für eine nicht allzu kurze Frist, damit die Pächter auch auf ihre
Kosten kommen, schon weil sich sonst schwerlich Pächter für solche Güter
finden werden. Nach Ablauf dieser Pachtperiode sollen diese Güter in
der bisherigen Weise parzelliert und mit deutschen Bauern besetzt werden.
Auf diese Weise hoffen wir, die kostspielige zwischenzeitliche Verwaltung
wesentlich einzuschränken, wenn sie auch nicht ganz entbehrt werden kann,
21*