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M 165. Bekanntmachung,
eine Aenderung in der Abgrenzung der Bauverwalterbezirke zu Auerbach und
Plauen betreffend;
vom 28. October 1868.
In der durch die Bekanntmachung, die Aufhebung der Rentämter, die Errichtung von Bau—
verwalterstellen und Forstrentämtern und die Verwaltung der Intraden betreffend, vom 21.
Februar 1865 (Seite 84 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1865),
bestimmten Zutheilung der zum Bezirke der Amtshauptmannschaft Plauen gehorigen Gerichts-
amtsbezirke an die Bauverwalter zu Plauen und Auerbach ist eine Aenderung insofern ein-
getreten, als der Gerichtsamtsbezirk Reichenbach, welcher zeither dem Bauverwalter zu
Plauen zugetheilt war, dem Bauverwalter zu Auerbach zugewiesen, dagegen die Bauver-
waltergeschäfte in dem zeither dem Bauverwalter zu Auerbach zugetheilten Gerichtsamtsbezirke
Adorf dem Bauverwalter zu Plauen übertragen worden sind, was hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 2 S. October 1868.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.
166. Decret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Johanngeorgenstadt:
vom 6. November 1868.
Mechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 16 des
Regulativs für die in Johanngeorgenstadt von Seiten der dasigen Stadtgemeinde zu errichtende
Sparcasse enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat
das Ministerimn des Innern dieses Regulativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimm-
ungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 6. November 1 868.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.