Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

— 1291 — 
Schema zu einem Arbeitsbuche. 
Dieses Arbeitsbuch enthält vierundsechszig paginirte Seiten. 
% 
Arbeitsbuch 
für 
(Vor= und Zunamen.) 
Gewerbe: 
Geburtsort: 
Alter: 
Statur: 
Haare: 
Augen: 
Besondere Kennzeichen: 
Eigenhändige Namensunterschrift des Inhabers. 
*7)0 
(Ort und Datum.) (Bezeichnung der Behörde.) 
(L. S.) 
*) Anmerkung. An dieser Stelle ist Alles zu bemerken, was nach §§ 5 und 7, beziehendlich nach § 17 
vorstehender Verordnung zu Ausstellung eines Arbeitsbuchs erforderlich, und für die Ausfertigung eines ander- 
weiten Arbeitsbuchs vorgeschrieben ist, ingleichen eintretenden Falles dasjenige, was sich auf die Erlernung 
des betreffenden Gewerbes (vergl. § 7 der Verordnung) und auf die Militärpflicht des Inhabers (vergl. 
8 23) bezieht. 
  
  
Letzte Absendung: am 7. December 1868.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.