Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— XII — 
  
Begleitschein-Regulativ tritt mit dem 1. Februar 1870 in Kraft 
— Ilnhaltsverzeichniß dazu 
Behörden, (. Gerichtsbehörden — Unterbehörden. 
Beiträge zur Landes- Immobilim, Brandversicherungsanstall — deren Er- 
höhung in den Jahren 1869 und 1870. 
Bergacademie zu Freiberg — Errichtung einer Direction für selbige nach 
Aufhebung des dasigen Oberbergamts, bestehend aus einem Versitenden 
und zwei bergacademischen Lehrern 
— — die von den Gerichtsbehörden an die Direction derselben anstatt an 
das frühere dasige Oberbergamt zu richtenden Anzeigen betreffend 
Bergamt zu Freiberg — Bestimmung über das Rangverhältniß des Vergamis- 
directors und der ordentlichen Mitglieder desselben 
— (I. Oberbergamt zu Freiberg. 
Bergamtsassessoren zu Freiberg — deren Rangverhältniß 
Bergamtsdirector zu Freiberg — dessen Rangverhältniß 
Bestrafung, s. Disciplinarbestrafung in der Armee. 
Betriebsleitung auf der Staatseisenbahnlinie Dresden-Chemnitz — die- 
selbe ist der Staatseisenbahndirection zu Dresden übertragen worden 
— altf der Staatseisenbahnlinie der Zweigeisenbahn Chemnitz-Haynichen 
— dieselbe ist der Staatseisenbahndirection zu Leipzig übertragen worden 
Beurlaubtenstand, s. Todesfälle von beurlaubten Soldaten r2c. 
Bezirksärzte, s. Prüfungen, staatsärztliche. 
Bezirksarmenverein zu Sorga — dessen Statuten werden bestätigt 
Bezirksgerichtliche Strafsachen, s. Strafsachen, bezirksgerichtliche. 
Bezirksthierärzte, s. Thierheilkunde. 
  
Bier und Branntwein — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und 
Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem 
Großherzogthume Hessen 
— — Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Abfertigungsstellen an ven 
Grenzen obiger Staaten einerseits und Bayern, Württemberg und 
Baden andererseits 
Bier, mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehendes inländisches die 
zur Abfertigung desselben beziehungsweise zur Ertheilung der Aus- 
gangsbescheinigung befugten Steuerstellen . 
—-—Verze1chmßdercteuerstellen.. 
Binnenland—Ausführungdermden§§119 124 und 125 des Vereins- 
gollgesetzes vom 1. Juli 1869 über die Waaren-Controle in selbigem 
und im Grenzbezirke enthaltenen Bestimmungen 
Böhmen, Königreich, — in Folge veränderter Behördenorganisation! im König- 
reiche Böhmen an der Sächsisch-Böhmischen Grenze sind andere Behörden 
rücksichtlich der Uebernahme und Weiterbeförderung von Schüblingen 
getreten 
Böhmisch- Süchsische Dampfschifffahrtsgesellschaft, . Damyf- 
schifffahrtsgesellschaft. 
Brandversicherungsanstalt, s. Landes-Immobiliar-Brandversicherungs- 
anstalt. 
Branntwein und Bier — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und 
Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem 
Großherzogthume Hessen 
  
— Òe 
  
Tag. 
23. Dec. 
18. März 
4. Jan. 
25. Jan. 
15. Jan. 
15. Jan. 
15. Jan. 
10. Febr. 
10. Febr. 
9. Dec. 
5. Juni 
22. Juli 
26. Oct. 
13. Nov. 
5. Juni 
  
  
  
  
Seite. 
355 
435 fg. 
34 fg. 
339 
214 fg. 
225 fg. 
304 
305 fg. 
482 fg. 
327 fg. 
214 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—3
	        
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