— XVI
Communalabgaben, directe, — Befreiung der innerhalb des Königreichs
Sachsen stationirten Königlich Preußischen Telegraphenbeamten davon
Concessionsbedingungen für die Cottbus-Großenhainer Eisenbahngesellschaft
Confessionen — Wirkung der Gleichstellung derselben in bürgerlicher und staats-
bürgerlicher Hinsicht zu Beseitigung von Zweifeln und Mißverständnissen,
welche in Bezug auf die Rückwirkung der Bestimmung unter Punkt II
des Gesetzes vom 3. December 1868, einige Abänderungen der Ver-
fassungsurkunde betreffend und des Bundesgesetzes vom 3. Juli 1869
auf die landesgesetzlichen Vorschriften entstanden sind — Erledigung ge-
setzlicher Bestimmungen — jeder in Sachsen wohnende Jude hat einen
erblichen Familiennamen und bürgerlichen Vornamen zu führen
Controle, Waaren-, — im Grenzbezirke und im Binnenlande — Ausführung
der in den §§ 119, 124 und 125 des Vereinszollgesetes vom 1. Juli
1869 darüber enthaltenen Bestimmungen
Convention, (. Uebereinkunft.
Correspondenz auf den Linien des Telegraphenvereins — die Telegraphen-
ordnung deshalb nebst den, den inneren Verkehr auf den Linien des
Norddeutschen Telegraphengebiets und der innerhalb desselben gelegenen
Eisenbahnen betreffenden zusätzlichen Bestimmungen treten vom 1. Januar
1869 an in Wirksamkeit
Cottbus-Großenhainer Eisenbabn — veren Richtungslinie innerhalb des 6
Königlich Sächsischen Landesgebiets . .
— — Eisenbahngesellschaft — Concessionsbedingungen für dieselbe .
Creditverein, landwirthschaftlicher, im Königreich Sachsen, — Bewilligung
einer von demselben erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
D.
Dampfschifffahrtsgesellschaft, Sächsisch-Böhmische, — Bewilligung einer
von der Pensions= und Unterstützungscasse für das bei derselben ange-
stellte Personal erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
Darlehns= und Sparverein zu Döbeln — die erbetenen Ausnahmen von be-
stehenden Gesetzen werden demselben bewilligt
Depeschen, telegraphische, — Bestimmungen darüber
Dienst= und Rangverhältnisse der zur Armee gehörenden Deilitärpersonen
— Classification derselben . . ..
Direction, s. Generaldirection.
Direction der Bergacademie zu Freiberg — deren Errichtung nach Auf-
hebung des dasigen Oberbergamtes .
— — die von den Gerichtsbehörden an dieselbe anstatt an das frühere
Oberbergamt zu richtenden Anzeigen betreffend
Disciplinarbestrafung in der Armee — Abänderung einiger Bestimmungen
der Verordnung darüber vom 4. November 1867
Döbeln — Bewilligung der vom dasigen Spar= und Darlehnsvereine erbetenen
Ausnahmen von bestehenden Gesetzen
Dörfer — Baupolizeiordnung für dieselben (Beilage B zur Ausführungs-
verordnung vom 27. Februar 1869)
Dreiskau — die Genossenschaftsordnung der Genesenschaft * Berichügung
der Gösel daselbst wird bestätigt .
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12.
24.
16.
15.
29.
Tag.
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Febr.
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April
.Febr.
Juli
April
Dec.
Jan.
Jan.
Jan.
März
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