Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— XIX — 
  
Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Sächsisch-Schlesischen 
Staatseisenbahnhofs zu Dresden — welche Flur davon betroffen wird 
— von Grundeigenthum zu Anlegung einer Staatseisenbahn von Groß- 
schönau über Warnsdorf und Seifhennersdorf durch die südliche Lausitz 
bis Sohland nebst Zweigbahn in der Richtung auf Löbau — welche dlur 
davon betroffen wird 
— — Ernennung eines Commissars zum Bau derselben. 
F. 
Falkenau, Haltestelle, mit beschränktem Güterverkehren an der Staatseisenbahn. 
strecke Freiberg-Flöha errichtete 
Familiennamen, s. Juden. 
Feuerspritzen — der sofortigen Anwendung des Metermaßes auf die Normal- 
schraubengewinde an denselben steht kein Bedenken entgegen 
Fiscalat, s. Sportelfiscalat I. 
Fiscus, s. Wittwenfiscus der Kreuzschule. 
— (. Sportelfiscus. 
Fleischwerk, vereinsländisches und vereinsausländisches, — Gesetz über die pro- 
visorische Forterhebung der üebergangssteuer und tesp. Verbrauchsabgabe 
von selbigem im Jahre 1870 
— Ausführungsverordnung dazu 
Flöha, (. Freiberg-Flöha. 
Formulare zu Policen, Wechselprotesten und dergleichen — deren Abstempelung 
findet nicht mehr statt 
Frankenberg, Eisenbahnverwaltung, mit beschränktem Güterverkehre an der 
Staatseisenbahnlinie Wiesa-Haynichen errichtete 
Frankenstein, Haltestelle, mit beschränktem Güterverkehre an der Stacisesen 
bahnstrecke Freiberg- Flöha errichtete 
Freiberg — Errichtung einer Direction der Bergacademie daselbst nach Auf- 
hebung des dasigen Oberbergamts 
— das Rangverhältniß des Bergamtsdirectors und ver orventüichen Mit- 
glieder des dasigen Bergamts 
— die von den Gerichtsbehörden an das frühere dasige Oberbergamt 
zu erstatten gewesenen Anzeigen sind von jetzt ab an die Direction der 
dasigen Bergacademie zu richten 
Freiberg-Flöha, Staatseisenbahnstrecke, — Eröffnung des Betriebs derselben 
Friedenszustand — Allerhöchste Verordnung über die Leistungen für das 
Militär in selbigem vom 30. November 1867 nebst Formulare I. und II. 
G. 
Gebühr — dieselbe kann für Duplicate eines Geburtsscheins im Betrage von 
4 Ngr. erhoben werden . 
Geburtsliste — die Bemerkung der Geistlichen in derselben über die Aus- 
stellung der Geburtsscheine an Militärdienstpflichtige kommt für die 
Zukunft in Wegfall 
Geburtsscheine — deren kostenfreie Ertheilung für Militärdienstpslictige 
behufs Eintragung in die Stammrolle, nebst Schema O. 
  
Tag. 
23. Oct. 
10. 
28. 
23. 
24. 
10. 
10. 
15. 
25. 
10. 
27. 
27. 
27. 
.Nov. 
. Dec. 
Febr. 
Juni 
Dec. 
Dec. 
April 
Febr. 
Febr. 
. Jan. 
Jan. 
Jan. 
Febr. 
Febr. 
Febr. 
Febr. 
  
Seite. 
313 
325 fg. 
330 
27 
161 fg. 
353 
354 
38 
27 
27 
18 
18 fg. 
27 
104 fg. 
30 
30 
29 fg. 
3* 
  
Paragraph. 
1—3 
1—4 
1—143
	        
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