Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Gehaltsclassen der Hauptleute und Rittmeister in der Armee — sollen bei 
deren Ernennung nicht mehr aus drei, sondern nur aus zwei dergleichen 
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bestehen — veränderte Pensionssätze deshalb für dieselben 
  
Geistliche — die bisherige Obliegenheit derselben, die Ausstellung der Geburts- 
scheine an Militärdienstpflichtige sowohl in den Taufnachrichten als auch 
in der Geburtsliste zu bemerken, kommt in Wegfall 
Gelenau — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Generaldirection der Königl. Sachsischen Staatseisenbahnen 2c. — * 
einer solchen mit dem Sitze in Dresden 
Genossenschaften, s. Gesellschaften und andere Genossenschaften. 
Genossenschaftsoronung für Berichtigung der Parthe in Leipzi — vird be— 
stätigt. . 
— der Genofsenschofe für Berichiging dir Gose zu Dreiskau – wird 
bestätigt . . 
Gerichte, s. Geschwornengerichte. 
Gerichtsärzte, s. Prüfungen, staatsärztliche. 
Gerichtsamtsbezirk Gottleuba, s. Sandsteinbrüche. 
Gerichtsbehörden — die früher von denselben an das Oberbergamt zu 
Freiberg zu richten gewesenen Anzeigen sollen von jetzt ab an die 
Direction der dasigen Bergacademie gerichtet werden 
Gerichtsschöffen, Wahl und die Mitwirkung derselben bei der Verhandlung 
und Aburtheilung der bezirksgerichtlichen Strafsachen — das Gesetz 
darüber vom 1. October 1868 tritt in den Shönburgschen Receß— 
herrschaften mit dem 1. März 1869 in Kraft 
Geschwornenbank, s. Geschwornenlisten. 
Geschwornengerichte — das Gesetz vom 1. October 1868, das Verfahren 
in den vor dieselben gewiesenen Untersuchungssachen betreffend, tritt in 
den Schönburgschen Receßherrschaften mit dem 1. März 1869 in Kraft 
Geschwornenliste in dem Bezirke des Bezirksgerichts zu Glauchau — An- 
ordnungen auf Grund des § 88 der Verfassungsurkunde zur Ueseitigung 
der Schwierigkeiten bezüglich der Aufstellung derselben . 
— auf das Jahr 1869 in dem Geschwornengerichtsbezirke Glauchau — 
mit der Aufstellung derselben ist der Director des dasigen Vezilsgerichts 
beauftragt 
Geschwornenlisten und Geschwornenbank — das wegen Bildung der— 
selben erlassene Gesetz vom 14. September 1868 2c. tritt mit dem 
1. März 1869 in den Schönburgschen Receßherrschaften in Kraft 
Geschwornen= und Schöffengerichte — Publication des mit dem Ge- 
sammthause Schönburg wegen der auf die Einrichtung derselben bezüg- 
lichen Gesetze und Verordnungen in den Schönburgschen Receßherr= 
schaften vereinbarten Nachtags zu! der Uebereinkunt vom 22. August 
1862 
— — Beilage A und B dazu. . 
Gesellschaften und andere Genossenschaften, sogenannte anonyme, – 
Uebereinkunft mit der Königl. Italienischen Regierung wegen gegen- 
seitiger Zulassung derselben 
Gewerbebetrieb im Umherziehen — Legitimationsscheine für denselben 
— — Formulare A, B und C dazu ........ 
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