Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Beilage III. X (des Abfertigungsregisters). 
(§ 20.) 
Anmeldung 
zur Ausfuhr von Taback, für welchen Steuer-Vergütung in Anspruch genommen wird. 
Der unterzeichnete Tabackspflanzer (Tabackshändler, Tabacksfabrikant) erklärt hiermit, die nachstehend 
verzeichneten Mengen an Rohtaback (fabricirtem Taback) nach dem Auslande über das Haupt-Zoll-Amt 
  
  
  
  
  
  
zuuu . ... versenden zu wollen, und nimmt für dieselben die gesetzmäßige Steuervergütung in 
Anspruch. 
Anmeldung des Versenders. . Revisions-Befund und Abfertigung. 
Bezeichnung 
Gattung Gattung · des anzule- 
Der Kolli. des Gewicht. Der Kolli. des Gewicht. genden Ver- 
schlusses und 
» onstige Be— 
Bezeich- Tabacks. Brutto Netto Bezeich- Tabacks. Brutto Netto sonsüige, Be- 
Zahl. Art. nung. Etr. Pfd.)Ctr. Pft. Zahl. Art. nung. Cir. Pfd. Etr. Pfd gen. 
* 1-- 1 6 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
N. den ken 148 
N. N. 
Vorstehende Anmeldung ist heute der unter- 
zeichneten Amtsstelle abgegeben worden. 
Die Revisions-Beamten 
N. N. 
Die vorstehend aufgeführten Kolli mit Taback sind, sofern 
nicht der Anspruch auf Gewährung der Ausfuhr-Vergütung 
  
N. den ten 18 verloren gehen soll, dem Königlichen Haupt-Zoll-Amte zu 
Königlichs „Q bis zum . . . . .. . mit unverletztem Ver— 
nn * Amt schlusse zur Ausgangs-Abfertigung vorzuführen. 
rschriften. N. den . .cten. 18 
Die Rerision übernehmen 6 
N. N. Königlichhs „Amt. 
Unterschriften. 
Der Amtsvorsteher. schrif 
N. (L. S.) 
 
	        
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