Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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—. 
  
Zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus- 
gehenden inländischen Branntweins, sowie zur Ertheilung der 
Ausgangsbescheinigung') find befugt: 
Im Innern der Staaten find 
zur Abfertigung") des mit 
dem Anspruch auf Steuervergüt- 
  
  
  
Im Fall der Vorabfertig- 
ung des Branntweins im Innern 
der Staaten (Spalte 3) und der 
Versenrung desselben unter Raum- 
verschluß auf Eisenbabhnen oder 
zu Wasser sind — außer den in 
  
  
  
  
  
ung ausgebenden inländischenpalte 1 und 2 aufgeführten 
. Branntweins befugt: Aemtern — zur Ertheilung Bemerkungen. 
an der Grenze gegen das an der Binnengrenze der Ausgangsbescheinigung 
Zollvereinsausland. gegen Zollvereinsftagten. befugt: 
Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort Benennung Ort 
der Aemter. derselben. der Aemter. derselben. der Aemter. « derselben. der Aemter. derselben. 
1. 2. 8. 4. 5. 
I . l 7 " 
Haupt-Zollamt Saarbrücken n! Haupt- s *) Siehe zu Anfang. 
l Steueramt Ruhrort 
» Wassenberg „ Uerdingen 
Haupt-Steuer- 
amt Trier „ Wesel 
Haupt- . 
Steueramt Cölni) 0 Beschränkte Abfertig- 
für inl. Ge- ungsbefugniß (für 
» 1 Bersendung von künst- 
genstände lichem Rum). 
Steueramt Rheinberg) 2) Beschränkte Abfertig- 
ungsbefugniß (für Ver- 
Steuer-Re- sendung von Liqueur.) 
ceptur Kevelaer?) 
D 
10) Provinz Hannover. l 
Haupt-Zollamt Nordhorn Haupt- # 
Steueramt Hannover 
„ Leer „ Hildesheim 
„ Emden „ Celle 
„ Sebaldsbrück „ Lüneburg 
Geestemünde „ Münden 
„ Stade „ Osnabrück 
» Harburg „ Hitzacker 
vereinsl. 
t- Bremen Steueramt eine 3) Beschränkte Abfertig- 
Haup Zollamt ) ungsbefugniß für lo- 
Neben-Zoll- kalen Verkehr. 
amt I. Geteloh 
» Bentheim 
„ Weener 
„ Norden 
„ Carolinensiel 
„ Brinkum 
„ Grohn a. T. 6 
„ Burgdamm 
» Rönnebeck 
i i 
18689. 
  
  
  
  
  
  
  
36
	        
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