Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

  
  
  
  
.— 
  
Zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus- 
gehenden inländischen Biers, sowie zur Ertheilung der Aus- 
gangsbescheinigungs) sind befugt: 
an der Grenze gegen das 
Zollvereinsausland. 
an der Binnengrenze 
gegen Zollv 
ereinsstaaten. 
311 
Im Innern der Staaten sind 
zur Abfertigung des mit dem 
Anspruche auf Steuervergütung 
ausgehenden inländischen Biers 
befugt::. 
  
Im Fall der Vorabfertig- 
ung des Biers im Innern der 
Staaten (Spalte 3) sind — außer 
den in Spalte 1 u. 2 aufgeführten 
Aemtern — zur Ertheilung 
der Ausgangsbescheinigung 
befugt: 
  
  
Benennung Ort 
der Aemter. 
  
derselben. 
Benennung 
der Aemter. 
Ort 
derselben. 
Ort 
derselben. 
Benennung 
der Aemter. 
Ort 
derselben. 
Benennung 
der Aemter. . 
Bemerkungen. 
  
1“ 
" 
S— 
  
4. 
  
  
  
  
IV. Großherzogthümer 
Mlecklenburg. 
Haupt-Steuer- 
amt Rostock 
Neb.-Zollamt I. Wismar 
V. Thüringischer Zoll- und 
Handels-Perein. 
  
  
Ortseinneh= 
merei 
Steueramt 
ebergangs- 
Steueramt 
Haupt- 
Steueramt 
Steueramt 
7? 
Viernheim 
Oberabt- 
Steinach 
Wimpfen 
Hainstadt 
Seckmauern 
Vielbrunn 
Erbach 
Michelstadt 
Mosbach 
Schaafheim 
Alzey 
Flomborn 
Fürfeld 
vor Worms 
Mölsheim 
Monsheim 
Offstein 
Pfedders- 
heim 
Wachenheim 
  
  
Gefell 
Lobenstein 
Lichtenfels 
(in Bayern) 
Coburg 
Römhild 
Meiningen 
  
  
Haupt- 
Steueramt Schwerin 
  
  
  
  
  
*) Siehe zu Anfang.
	        
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