.—
Zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung aus-
gehenden inländischen Biers, sowie zur Ertheilung der Aus-
gangsbescheinigungs) sind befugt:
an der Grenze gegen das
Zollvereinsausland.
an der Binnengrenze
gegen Zollv
ereinsstaaten.
311
Im Innern der Staaten sind
zur Abfertigung des mit dem
Anspruche auf Steuervergütung
ausgehenden inländischen Biers
befugt::.
Im Fall der Vorabfertig-
ung des Biers im Innern der
Staaten (Spalte 3) sind — außer
den in Spalte 1 u. 2 aufgeführten
Aemtern — zur Ertheilung
der Ausgangsbescheinigung
befugt:
Benennung Ort
der Aemter.
derselben.
Benennung
der Aemter.
Ort
derselben.
Ort
derselben.
Benennung
der Aemter.
Ort
derselben.
Benennung
der Aemter. .
Bemerkungen.
1“
"
S—
4.
IV. Großherzogthümer
Mlecklenburg.
Haupt-Steuer-
amt Rostock
Neb.-Zollamt I. Wismar
V. Thüringischer Zoll- und
Handels-Perein.
Ortseinneh=
merei
Steueramt
ebergangs-
Steueramt
Haupt-
Steueramt
Steueramt
7?
Viernheim
Oberabt-
Steinach
Wimpfen
Hainstadt
Seckmauern
Vielbrunn
Erbach
Michelstadt
Mosbach
Schaafheim
Alzey
Flomborn
Fürfeld
vor Worms
Mölsheim
Monsheim
Offstein
Pfedders-
heim
Wachenheim
Gefell
Lobenstein
Lichtenfels
(in Bayern)
Coburg
Römhild
Meiningen
Haupt-
Steueramt Schwerin
*) Siehe zu Anfang.