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A 90. Bekanntmachung,
die anderweite Anleihe der Stadt Zwickau betreffend;
vom 4. November 1869.
De- Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Zwickau unter Zustimmung
der dortigen Gemeindevertretung beschlossenen Anleihe von 150,000 Thalern im Dreißig-
thalerfuße gegen Ausgabe von auf den Indaber lautenden, Seiten der Gläubiger unkündbaren,
aber planmäßig auszuloosenden und bis dahin mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsenden
Schuldscheinen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schuldscheine nebst
Zinsleisten und Zinsscheinen, die Genehmigung ertheilt.
Dieß wird für die Behörden und alle Diejenigen, welche es sonst angeht, hierdurch
bekannt gemacht.
Dresden, den 4. November 1869.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Forwerg.
91. Verordnung,
die Prüfungen der Aerzte, Zahnärzte und Apotheker in Leipzig betreffend;
vom 25. October 1869.
Z weiterer Ausführung der in der Bekanntmachung des Bundesraths vom 25. September
dieses Jahres (Seite 6 35 fg. des Bundesgesetzblattes des Norddeutschen Bundes vom Jahre
1869) gegebenen Vorschriften über die Prüfungen der Aerzte, der Zahnärzte und der
Apotheker, soweit diese Prüfungen in Leipzig stattfinden, wird hiermit verordnet und bekannt
gemacht:
1. Die Zusammensetzung der Prüfungscommissionen für die Prüfungen der Aerzte,
Zahnärzte und Apotheker erfolgt alljährlich durch das Ministerium des Cultus und öffentlichen
Unterrichts, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, und wird von dem erst-
gedachten Ministerium im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung bekannt gemacht.
. Die Anmeldung zu einer der gedachten Prüfungen ist bei dem Regierungsbevoll-
mächtigten bei der Universität Leipzig zu bewirken.
Bezüglich der der Meldung beizufügenden Nachweise wird auf die vom Bundesrathe
bekannt gemachten Vorschriften verwiesen, und zur Ausführung der Vorschrift über die von
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