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& 3. Bei dem Baue der Bahn wird nach Maßgabe des genehmigten Detailplans
zunächst die Flur von
Großschönau
betroffen.
Dresden, den 8. November 1869.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
„ 93. Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse zu Lauenstein;
vom 9. November 1869.
Ntem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 13 des
Regulutios für die in Lauenstein unter Vertretung der dortigen Stadtgemeinde zu errichtende
Sparcasse enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das
Ministerium des Innern dieses Regulativ mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen
desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 9. November 1869.
Ministerium des Innern.
6 v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Regulativ
für die Sparcasse zu Lauenstein.
2c. 2c.
Unzulässigkeit 13. Die in die Sparcasse eingelegten Gelder und deren Zinsen können zu Gunsten
*3 eines Gläubigers des Einlegers oder seiner Rechtsnachfolger nicht mit Beschlag belegt werden.
Doch kann die Hülfsvollstreckung in die bei einem Schuldner etwa aufgefundenen Einlage-
und QOnittungsbücher nicht gehindert werden.
rc. ꝛc.
Letzte Absendung: am 23. November 1869.