Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Gesetzund Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen. 
I. Stück vom Jahre 1869. 
  
. 
— 
MÆ 1. Bekanntmachung, 
die Direction der Bergacademie zu Freiberg betreffend; 
vom 4. Januar 1869. 
No Aufhebung des Oberbergamts zu Freiberg ist zu Besorgung der Angelegenheiten der 
dasigen Bergacademie vom 3. Jannar 1869 an eine 
Direction der Bergacademie zu Freiberg 
errichtet worden, welche aus einem geschäftsleitenden Vorsitzenden und zwei, von dem Finanz- 
ministerium auf je 3 Jahre zu bestimmenden bergacademischen Lehrern besteht. 
Dresden, den 4. Januar 1869. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. Gerlach 
  
2. Verordnung, 
die Aenderung der Allerhöchsten Verordnung über die Pensionirung der Königlich 
Sachsischen Militärpersonen und deren Hinterlassenen vom 14. Februar 1868 
bezüglich der Pensionssätze für Hauptleute und Rittmeister betreffend; 
vom 15. Januar 1869. 
Nechoem mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs beschlossen worden ist, vom 1. Januar 
1869 an die Ernennung von Hauptleuten und Rittmeistern in der Armee nicht mehr, wie 
bisher nach drei, sondern nur nach zwei Gehaltsclassen stattfinden zu lassen, so macht 
sich auch zu Herstellung eines entsprechenden Verhältnisses zu diesen Gehaltsclassen eine 
Aenderung der Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung vom 14. Februar vorigen Jahres 
und der Beilage A dazu (Seite 64 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868) 
1869. 1
	        
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