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Gesetzund Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen.
I. Stück vom Jahre 1869.
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MÆ 1. Bekanntmachung,
die Direction der Bergacademie zu Freiberg betreffend;
vom 4. Januar 1869.
No Aufhebung des Oberbergamts zu Freiberg ist zu Besorgung der Angelegenheiten der
dasigen Bergacademie vom 3. Jannar 1869 an eine
Direction der Bergacademie zu Freiberg
errichtet worden, welche aus einem geschäftsleitenden Vorsitzenden und zwei, von dem Finanz-
ministerium auf je 3 Jahre zu bestimmenden bergacademischen Lehrern besteht.
Dresden, den 4. Januar 1869.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen. Gerlach
2. Verordnung,
die Aenderung der Allerhöchsten Verordnung über die Pensionirung der Königlich
Sachsischen Militärpersonen und deren Hinterlassenen vom 14. Februar 1868
bezüglich der Pensionssätze für Hauptleute und Rittmeister betreffend;
vom 15. Januar 1869.
Nechoem mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs beschlossen worden ist, vom 1. Januar
1869 an die Ernennung von Hauptleuten und Rittmeistern in der Armee nicht mehr, wie
bisher nach drei, sondern nur nach zwei Gehaltsclassen stattfinden zu lassen, so macht
sich auch zu Herstellung eines entsprechenden Verhältnisses zu diesen Gehaltsclassen eine
Aenderung der Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung vom 14. Februar vorigen Jahres
und der Beilage A dazu (Seite 64 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1868)
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