Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Erledigungs -Bescheinigungen. 
1. Der Begleitschein ist abgegeben am 4. Nachweis des Ausgangs über die Grenze. 
25. Februar 1870. A. Obengenannte Waaren wurden nach Abnahme des un- 
Schmidt, verletzt befundenen Verschlusses: 
Haupt-Amts-Controleur. a) in den Eisenbahngüterwagen Nr. der 
Eisenbahn verladen und nach Verschließung des Wagens mit 
Schlössern der Serie dem Amte in 
2. Derselbe ist eingetragen im Begleitschein- überwiesen. 
Empfangs-Register unter Nr. 214. % den 187 
ç é Amt. 
Pfeil, 
Haupt-Amts- Assistent. b) auf das des verladen und 
dem Ansageposten in 
Begleitung durch d Grenzaufseher 
3. Revisionsbefund Verschluß mittelst 
a) in Betreff des Verschlusses: überwiesen. 
unter 
, den 187 
b) in Bezug auf Gattung und Menge -Amt. 
der Waaren: I) unter unseren Augen in das Ausland geführt. 
, den 187 
Siehe Begleitschein - Auszug. Amt. 
B. D oben bezeichnete wurde nach Ab- 
nahme des unverletzt befundenen Verschlusses: 
a) d Grenzaufseher 
zur Begleitung über die Grenze übergeben. 
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigen: den 187 
b) unter unseren Augen in das Ausland ausgeführt. 
, den 187 
  
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt 
Breslau, den 25. Februar 1870. 
Königl. Preuss. Haupl-Steuer-Amt. 
Pfeil, 
Haupt-Amts- Assistent. 
  
Anmerkung. Es können auch aus einem Blatte bestehende Formularien zu Begleitscheinen I. A., bei welchen die Unterschrift des Aus- 
fertigungsamts auf die erste Seite und der übrige Vordruck auf die zweite Seite zu übernehmen ist, angewendet werden. Der 
Vordruck unter Nr. 4 der Erledigungs-Bescheinigungen (Nachweis des Ausgangs re.) kann den örtlichen Bedürfnissen entsprechend 
geändert werden.
	        
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