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Bekanntmachung des Ministerinms des Innern,
betreffend die Wahl der Mitglieder des ritterschaftlichen Adels zur Ersten Kammer.
Vom 14. Oktober 1912.
Zum Zweck der Vornahme der neuen Wahl der acht Mitglieder des ritterschaftlichen
Adels zur Ersten Kammer wird unter Hinweis auf die §§ 3 und 4 der Verfügung des
Ministeriums des Innern, betreffend die Wahl der Mitglieder des ritterschaftlichen Adels
zur Ersten Kammer vom 10. Oktober 1906 (Reg. Bl. S. 653), die von der Kommission
für die Adelsmatrikel aufgestellte Liste der wahlberechtigten Rittergutsbesitzer mit dem
Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß etwaige Vorstellungen gegen diese Liste wegen
Übergehung von Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme Unberechtigter innerhalb der
Frist von Einem Monat schriftlich bei der Kommission für die Adelsmatrikel in Stuttgart,
Dorotheenstraße 1, zu erheben sind.
Stuttgart, den 14. Oktober 1912.
. Pischek.
Verzeichnis der wahlberechtigten Rittergutsbesitzer.
1. Graf Gustav Adelmann von Adelmannsfelden, K. Kammerherr,
K. Bayerischer Rittmeister a. D. in Hohenstadt und Berg bei Landshut i. B.
Graf Heinrich Adelmann von Adelmannsfelden, K. Kammelhen,
Fürstl. Hohenzollern'scher Hofkammerpräsident in Sigmaringen.
3. Graf Erich von Berlichingen, K. Kammerherr, Rittmeister d. R. a. D.
J in Stuttgart, Kreuserstraße 17.
4. Freiherr Götz von Berlichingen-Jagsthausen, K. Kammerhen,
Olberleutnant d. R. Drag.-Regts. König (2. Württ.) No. 26 in Jagsthausen.
5. Freiherr Sigmund von Berlichingen-Jagsthausen, Oberleutnant
d. R. Ul.-Regts. König Wilhelm (2. Württ.) No. 20 in Jagsthausen.
6. Graf Alfred von Beroldingen, Rittmeister a. D. in Stuttgart, Linden-
straße 39 1.
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