Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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Telegraphenordnung für die Correspondenz auf den Telegraphenlinien des Nord- 
deutschen Bundes zu eröffnen. 
8. Ueber die Ausführung der Bestimmungen unter 1 bis einschließlich 6 wird das Nähere 
zwischen der Bundestelegraphenverwaltung und der Eisenbahnverwaltung schriftlich 
vereinbart. 
  
13. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs der Staatseisenbahnstrecke Freiberg-Flöha und 
Wiesa-Haynichen betreffend; 
vom 10. Februar 1869. 
Nechvem der Bau der Staatseisenbahnen zwischen Freiberg und Flöha, sowie zwischen 
Wiesa und Haynichen soweit vollendet ist, daß diese Strecken dem Betriebe übergeben werden 
können, so hat das Finanzministerium beschlossen, denselben für den Personen= und Güter- 
verkehr 
zwischen Dresden und Chemnitz 
und 
zwischen Chemnitz und Haynichen 
am 
1. März laufenden Jahres 
eröffnen zu lassen. 
An der Strecke Freiberg-Flöha sind die Eisenbahnverwaltung Oederan und die Halte- 
stellen Kleinschirma, Frankenstein und Falkenau — letztere mit beschränktem Güterverkehre —, 
an der Linie Wiesa-Haynichen die Eisenbahnverwaltungen Frankenberg und Haynichen und 
die Haltestellen Wiesa und Braunsdorf — beide mit beschränktem Güterverkehre — errichtet 
worden. 
Die Betriebsleitung auf der Staatseisenbahnlinie Dresden-Chemnitz ist der Staatseisen- 
bahndirection zu Dresden, der Zweigeisenbahn Chemnitz-Haynichen der Staatseisenbahn- 
direction zu Leipzig bis auf Weiteres übertragen worden. Beide Directionen werden Fahr- 
plan und Tarife bekannt machen. 
Dagegen verbleibt die Abwickelung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der 
Besitzverhältnisse auf den neugebauten Strecken Freiberg-Flöha und Wiesa-Haynichen dem 
Commissar für den Bau derselben, Directionsrath Opelt in Chemnnitz. 
Dresden, den 1 0. Februar 1869. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Erh Frief Heydenreich.
	        
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