Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— 31 — 
□D 
Geburts-Schein. 
  
Behufs der Militärdienstpflicht wird pflichtmäßig bescheinigt, doa .. .. . ... 
...................... ehelicherSohn..................... 
am................... fchreibeEintausendAchthundertund.......... 
zu............... geboren worden ist. 
Dieses unentgeltlich ausgefertigte Attest darf nur allein zu dem oben bezeichneten 
Zwecke gebraucht werden und hat in allen übrigen bürgerlichen Verhältnissen keine Gültigkeit. 
Ausgestellt zu.. .. . . . . . . . ... 
  
& 17. Verordnung, 
die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 1. März 1869. 
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. vorigen Monats, die Abtretung von Grund— 
eigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig betreffend (Seite 
23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), wird von dem Ministerium 
des Innern andurch bekannt gemacht, daß von der fernerweit genehmigten Strecke der nur- 
genannten Staatseisenbahn die Fluren von 
Wittgensdorf, 
Göppersdorf, 
Taura, 
Burgstädt, 
Mohsdorf, 
Burkersdorf, 
Heiersdorf und 
Göritzhain 
betroffen werden. 
Dresden, den 1. März 1869. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.