90
il
Zeitheriges
Maaß nach
Dresdener
Ellen.
Zoll.
Neue Maaß=
bestimmung
nach
Meter. meter.
Centi-
Städte.
der Baupolizeiordnung
für
Dörfer.
Gegenstand
der Maaßbestimmung.
1.
2.
3. 4.
5.
6.
7.
Su#
12
.
15
20
40
50
12
2 60
2 85
SLS
1!
l
8 50
22 50
30
88 17. 29.
88 17. 47.
88 12. 28.
29. 30.
88 26. 31.
33.
8 29.
88 29. 31.
41.
§ 12.
§ 27.
888. 12. 27.
28. 41.
88 12. 28.
8 36.
8 26.
g8 24. 44.
88 10. 13.
24. 26. 27.
88 6. 28. 30.
g 26.
88 26. 28.
38.
8 22.
g8 23. 24.
Lichthöhe der Halbgeschosse und Souterrainwohnungen in
Städten; Höhe der Umfassungen bei Parterregebäuden von
sehr geringer Tiefe.
Geringste Lichthöhe für städtische Wohnungsstockwerke; größte
Höhe für kleine nicht massive ländliche Gebäude; Lichthöhe
von Wohnräumen 2c., bis zu welcher Kalk= und Lehmdecken
anzubringen sind; Entfernung des Holzwerks oberhalb der
Einfeuerungsöffnungen.
Entfernung der Gebäude unter sich und von der Nachbargrenze
je nach ihrer Banart und ihrem Zwecke; geringste Weite
der freien Hofeinfahrten; größte Stockwerkshöhe, für welche
die bestimmten Mauerstärken gelten. Entfernung der Ver-
stärkungsschäfte von einander. .
Größte Entfernung ländlicher Gebäude von öffentlichen Wegen
für gleichlaufende Stellung der Ersteren; größte Stockwerks-
höhe für massiv verblendete Umfassungen von Parterre-
gebäuden und dergleichen, für welche die Brandmauerstärken
gelten. Größte Lichtbreite des vom Nachbarhause an frei
zu lassenden Raums bei Aufstellung erschütternder Ma-
schinerien.
Dachhöhe.
Dachhöhe; größte Entfernung der Seitenstützung bei Brand-
mauern; größte Gebäudefronthöhe für Wegfall der Aussteige-
öffnungen bei Pappdächern.
Entfernung massiver Scheunen; größte Höhe der Mauern
ohne Kalkmörtelverbindung.
Gebäudeentfernung bei nicht massiven Simsen rc.
Straßenbreite; Entfernung von der Nachbargrenze für nicht
massive Scheunen, für Anbringung hölzerner Simse, nicht
massive Berg= und Hüttengebäude, Auflegung von Dach-
pappe und Nichtmassivbau auf dem Lande.
Entfernung für Nichtmassivbau.
Größte Abtheilungslänge für Gebäude zu feuergefährlichem
Betriebe.