Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Kleinrückerswalde, 
Cunnersdorf, 
Buchholz, 
Sehma, 
Cranzahl, 
Königswalde und 
Bärenstein (Kuhberg) 
betroffen. 
Dresden, den 7. April 1870. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
50. Verordnung, 
die portopflichtige Correspondenz mit Behörden der dem Norddeutschen Bunde 
angehörenden Staaten betreffend; 
vom 7. April 1870. 
Di. Regierungen sämmtlicher, dem Norddeutschen Bunde angehörenden Staaten haben 
sich dahin vereinigt, daß in Betreff der Frankirung der seit dem 1. Januar dieses Jah- 
res portopflichtigen Correspondenz zwischen den Behörden der verschiedenen Bundes- 
staaten ein gleichmäßiges Verfahren in Anwendung gebracht und der Grundsatz festge- 
halten werden soll, daß stets die absendende Behörde die Sendungen zu frankiren hat. 
Dieß wird hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, den 7. April 1870. 
Die Ministerien des Cultus und öffentlichen Unterrichts, 
der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten, 
der Justiz und des Innern. 
Frhr. v. Falkenstein. Frhr. v. Friesen. D. Schneider. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Roßberg. 
  
Letzte Absendung: am 20. April 1870.
	        
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