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sein. Wenn bei schweren Zügen oder in Folge von Witterungsverhältnissen zwei Lo—
comotiven vor einen Zug gelegt werden müssen, so ist die Locomotive mit größeren
Triebrädern oder, wenn diese gleich sind, die kräftigere Locomotive an die Spitze des
Zuges zu stellen.
Die vordere Locomotive führt den Zug, die andere leistet nur in der erforderlichen
Maße Hülfe. Der Tender der vorderen Locomotive soll mit der folgenden durch eine
festangezogene Kuppelung verbunden werden.
8 23. Die Fahrt der Locomotive mit dem Tender vorn ist bei fahrplanmäßigen
Zügen nur ausnahmsweise in Nothfällen gestattet.
Bei Arbeitszügen und bei Güterzügen zwischen den Stationen und benachbarten
gewerblichen Etablissements, sowie auf Bahnhöfen ist das Fahren mit dem Tender vorn
bei einer Geschwindigkeit von höchstens 20 Minuten die Meile gestattet.
& 24. Kein Personenzug darf vor der im Fahrplane angegebenen Zeit von einer
Station abfahren.
Die Abfahrt darf nicht erfolgen, bevor alle Wagenthüren geschlossen sind, und das
für die Abfahrt bestimmte Signal gegeben ist.
Wenn mehrere Züge nach einander von derselben Station nach derselben Richtung
abfahren, so dürfen Personenzüge den Personen= und Güterzügen erst nach 10 Minu-
ten, Güterzüge den Personenzügen erst 5 Minuten nach Abfahrt des vorangehenden
Zuges solgen.
Nähern sich die Züge auf kürzere Zeiträume als 5 Minuten, so muß der nach-
folgende Zug bis zum Ablaufe dieser Frist anhalten, und haben die Stationsbeamten
und Bahnwärter in solchem Falle diesem Zuge das Haltesignal zu geben.
Arbeitszüge und leerfahrende Locomotiven sind wie Güterzüge zu behandeln, dür-
fen aber fahrplanmäßigen Zügen nur dann vorangehen, wenn die Stations-Distanz
sicher gewahrt werden kann.
An Zügen, welchen andere, nicht fahrplanmäßige folgen, ist dieß zu signalisiren.
* 25. Durch die genehmigten Fahrpläne wird die Durchschnitts-Fahrgeschwindig-
keit zwischen den einzelnen Stationen für die verschiedenen Züge bestimmt.
Die größte Geschwindigkeit, welche auf keiner Strecke der Bahn überschritten werden
darf, wird bei Steigungen von nicht über 1:200 und Krümmungen von nicht weniger
als 300 Ruthen Radius
für Schnellzüge auf 5 Minuten,
Personenzüge 6 -
Güterzüge 10 "