— 170 —
Die Censur über die Fortschritte wird nicht als Gesammtcensur, sondern nach den
verschiedenen Unterrichtsgegenständen in Specialcensuren ertheilt, nämlich über
Religionskenntnisse,
deutsche
lateinische
griechische Sprache,
hebräische
französische
Mathematik,
Physik,
Naturbeschreibung,
Geographie,
Geschichte,
Schönschreiben,
Singen,
Zeichnen,
Turnen.
Es erscheint zweckmäßig, auf den schriftlichen Censuren, welche den Aeltern jedes
Schülers zugesendet werden, wo sich die Gelegenheit dazu darbietet, noch besondere Be-
merkungen, z. B. über stattgefundene Schulversäumnisse, mangelhaften Privatfleiß, Ver-
nachlässigung des Schülers in der Handschrift, zum Gelehrtenberufe ganz unzureichende
oder auch für einzelne Fächer ausgezeichnete Fähigkeiten u. s. w., beizufügen.
822.
Versetzungen.
Nach den im Laufe des Halbjahrs über die Fortschritte jedes Zöglings gemachten
Wahrnehmungen in Verbindung mit dem Ergebnisse der Prüfungen wird zu Michaelis
die Versetzung der Schüler innerhalb ihrer Classen, zu Ostern die Versetzung innerhalb
derselben Classe und in höhere Classen, durch das Lehrercollegium beschlossen und fest—
gestellt.
Wer im Betragen zwei halbe Jahre hinter einander die Censur „ganz un—
genügend“ erhält, ist resp. im Einvernehmen mit der Gymnasialcommission von der
Anstalt zu entfernen.
Wenn Schüler der oberen und mittleren Classen nur geringe Fähigkeiten zeigen
und zwei halbe Jahre hinter einander im Fleiße nur die Censur „ganz ungenügend“
erhalten können, oder zweimal den Jahrescursus derselben Classe durchgemacht haben,
ohne dadurch zur Versetzung in eine höhere Classe befähigt worden zu sein, so hat der