Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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MÆ 72. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig betreffend; 
vom 7. Juni 1870. 
Da- Ministerium des Innern hat der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, 
welche zu Rückzahlung von für den Bau ihrer Synagoge und zu Anlegung eines Fried- 
hofs aufgenommenen Darlehnen, sowie theilweise zu Ausführung nothwendiger Bauten 
eine öffentliche Anleihe von 50,000 Thalern aufzunehmen beabsichtigt, zu der Ausgabe 
von 680 auf den Inhaber lautenden Obligationen, wovon 160 Stück sub Lit. A 
à 100 Thaler mit fortlaufender Nummer 1 bis 160 und 160 Stück sub Lit. B zu 
25 Thalern, je vier Stück unter einer Nummer mit den Unterscheidungsbuchstaben a, b, 
Z, d mit fortlaufender Nummer 161 bis 200 mit 4 Procent, ferner 280 Stück sub Lit. 
C à 100 Thaler unter fortlaufender Nummer 201 bis 480 und 80 Stück sub Lit. D 
à 25 Thaler, je vier Stück unter einer Nummer mit den Unterscheidungsbuchstaben a, b, 
Zr, d, unter Nr. 481 bis 500 mit 44 Procent jährlich zu verzinsen sind, nach Maßgabe 
des vorgelegten Anleiheplans, nach welchem zu Tilgung der Anleihe im Wege der Aus- 
loosung vom nächstfolgenden Jahre an jährlich mindestens 700 Thaler zurückgezahlt 
werden sollen, ingleichen nach Maßgabe der vorgelegten Entwürfe der Generalschuld- 
verschreibung, der Partialobligationen, Zinsleisten und Zinsscheine die erforderliche 
Genehmigung ertheilt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, den 7. Juni 1870. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
Fromm. 
  
Letzte Absendung: am 25. Juni 1870.
	        
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