Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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& 84. Deeret, 
die Bestätigung der Statuten des Rettungshauses zu Berthelsdorf bei Herrnhut 
für verwahrloste Mädchen betreffend; 
vom 6. Juli 1870. 
Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat im Einverständnisse mit 
dem Justizministerium den Statuten des Rettungshauses zu Berthelsdorf bei Herrnhut 
für verwahrloste Mädchen die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß 
den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Deecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts 
ausgefertigt worden. 
Dresden, am 6. Juli 1870. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: 
Dr. Feller. 
  
Fiedler. 
Statuten 
des Rettungshauses zu Berthelsdorf bei Herrnhut für verwahrloste Mädchen. 
2. 2. 
&12. Der jeweilige Cassirer, welcher Rechnung über die Einnahmen und Aus- 
gaben der Anstalt zu führen hat, vertritt den Verein in allen Rechts= und Verwaltungs- 
angelegenheiten und ist gleichzeitig berechtigt, für die Anstalt Eide zu leisten 2c. 
m 13. Der Cassirer wird durch Attest derjenigen Königlich Sächsischen Behörde, 
unter deren Jurisdiction Herrnhut gegenwärtig und in Zukunft steht, legitimirt. 
2. 2. 
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