— XXXII —
Norddeutscher Bund — Allerhöchste Verordnung wegen Bestrafung des von
Nichtkaufleuten begangenen böslichen und leichtsinnigen Bankrotts
— desgleichen wegen der Forstdiebstähle, sowie einiger damit zusammen—
hängenden Vergehungen .
— Ausführungsverordnung über den Einfluß des Vundesstraszese bbiche
auf Polizeisachen
— Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen i in selbigem
— — Publicationsverordnung zu Ausführung desselben .
— Verordnung zu Ausführung des Gesetzes desselben, betreffend das
Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen
und dramatischen Werken vom 11. Juni 1870 und zu fernerer Ausführ-
ung des Gesetzes über den Schutz der Rechte an literarischen Erzeug-
nissen und Werken der Kunst vom 22. Februar 1844.
— — Instruction des Bundescanzleramts, betreffend die Inventarisi=
ung und Stempelung der nach der bisherigen Gesetzgebung rechtmäßig
angefertigten Vorrichtungen und Exemplare von Schriftwerken 2c. —
Bekanntmachung derselben. .
— Verordnung zu Ausführung von S 172 des Strafgesetzbuchs für ven-
selben, die Untersuchung und Scheidung wegen Ehebruchs beoer.
Ausführungsverordnung zu dem Strafgesetzbuche desselben wegen künf-
tiger Verwendung der ietigen Strafanstalten, sowie Vollstreckung der
Strafen
— Ausführungsverordnung zu dem Bundesgesetze über die Erwerbung
und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigteit vom 1. Juni
1870 nebst Formularen A—E.
— den Einfluß des Strafgesetzbuchs vesselben oom 31. Mai 1870 auf die
Sächsische Gesetzgebung wegen Ausschließung von den bürgerlichen Sh#
rechten
Norddeutsches Heer, . Heer, Norddeutsches.
O.
Oberfrohna — Bewilligung einer von dem dasigen Sparcassenvereine erbetenen
Ausnahme von bestehenden Gesetzen .
Obergräfenhain — Bestätigung der von dem dasigen vsarrer Schwabe mo-
dificirten Stiftung
Oberlausitz — die landständische Prüfungscommission in verselben für den
Hufbeschlag ist den übrigen gleichgestellt .
Oederan, Stadt, — Bestätigung des Einquartierungs- Rezulanive während des
Friebensstandes für dieselbe
Orden, s. Militär-St. Heinrichsorden — Civilverdienstorden — Albrechtsorden.
Ordnung, s. Genossenschaftsordnung — Handelsmäklerordnung — Telegraphen-
ordnung.
Ortsfeuerlöschcassen — an dieselben von den Privat-Fenerversicherungs.
gesellschaften zu leistenden Beiträge
Ortspolizeibehörden — dieselben haben die Ergebnisse der von ihnen
angestellten Erörterungen über Unglücksfälle beim in Bergbaue jedesmal
dem Bergamte mitzutheilen
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Tag.
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mJan.
Mai
Oct.
Mai
Aug.
Seite.
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377 fg.
399 fg.
410 fg.
405 fg.
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413 fg.
427 fg.
423
3fg.
209
330
158 fg.
307
Paragraph.
1—8
Art. 1—27
1— 13
1—79
1—5
Lu. II
1—3
1—III
1—14
1—13
10 u. 11