Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XXXII — 
  
Norddeutscher Bund — Allerhöchste Verordnung wegen Bestrafung des von 
Nichtkaufleuten begangenen böslichen und leichtsinnigen Bankrotts 
— desgleichen wegen der Forstdiebstähle, sowie einiger damit zusammen— 
hängenden Vergehungen . 
— Ausführungsverordnung über den Einfluß des Vundesstraszese bbiche 
auf Polizeisachen 
— Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen i in selbigem 
— — Publicationsverordnung zu Ausführung desselben . 
— Verordnung zu Ausführung des Gesetzes desselben, betreffend das 
Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositionen 
und dramatischen Werken vom 11. Juni 1870 und zu fernerer Ausführ- 
ung des Gesetzes über den Schutz der Rechte an literarischen Erzeug- 
nissen und Werken der Kunst vom 22. Februar 1844. 
— — Instruction des Bundescanzleramts, betreffend die Inventarisi= 
ung und Stempelung der nach der bisherigen Gesetzgebung rechtmäßig 
angefertigten Vorrichtungen und Exemplare von Schriftwerken 2c. — 
Bekanntmachung derselben. . 
— Verordnung zu Ausführung von S 172 des Strafgesetzbuchs für ven- 
selben, die Untersuchung und Scheidung wegen Ehebruchs beoer. 
Ausführungsverordnung zu dem Strafgesetzbuche desselben wegen künf- 
tiger Verwendung der ietigen Strafanstalten, sowie Vollstreckung der 
Strafen 
— Ausführungsverordnung zu dem Bundesgesetze über die Erwerbung 
und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigteit vom 1. Juni 
1870 nebst Formularen A—E. 
— den Einfluß des Strafgesetzbuchs vesselben oom 31. Mai 1870 auf die 
Sächsische Gesetzgebung wegen Ausschließung von den bürgerlichen Sh# 
rechten 
Norddeutsches Heer, . Heer, Norddeutsches. 
O. 
Oberfrohna — Bewilligung einer von dem dasigen Sparcassenvereine erbetenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen . 
Obergräfenhain — Bestätigung der von dem dasigen vsarrer Schwabe mo- 
dificirten Stiftung 
Oberlausitz — die landständische Prüfungscommission in verselben für den 
Hufbeschlag ist den übrigen gleichgestellt . 
Oederan, Stadt, — Bestätigung des Einquartierungs- Rezulanive während des 
Friebensstandes für dieselbe 
Orden, s. Militär-St. Heinrichsorden — Civilverdienstorden — Albrechtsorden. 
Ordnung, s. Genossenschaftsordnung — Handelsmäklerordnung — Telegraphen- 
ordnung. 
Ortsfeuerlöschcassen — an dieselben von den Privat-Fenerversicherungs. 
gesellschaften zu leistenden Beiträge 
Ortspolizeibehörden — dieselben haben die Ergebnisse der von ihnen 
angestellten Erörterungen über Unglücksfälle beim in Bergbaue jedesmal 
dem Bergamte mitzutheilen 
  
  
10. 
10. 
14. 
10. 
15. 
20. 
15. 
19. 
24. 
29. 
21. 
19. 
29. 
14. 
22. 
Tag. 
Dec. 
Dec. 
Dec. 
Dec. 
Dec. 
Dec. 
Dec. 
mJan. 
Mai 
Oct. 
Mai 
Aug. 
  
  
  
  
  
Seite. 
359 fg. 
361 fg. 
373 fg. 
378 fg. 
377 fg. 
399 fg. 
410 fg. 
405 fg. 
408 fg. 
413 fg. 
427 fg. 
423 
3fg. 
209 
330 
158 fg. 
307 
  
  
Paragraph. 
1—8 
Art. 1—27 
1— 13 
1—79 
1—5 
Lu. II 
1—3 
1—III 
1—14 
1—13 
10 u. 11
	        
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