Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— 282 — 
der Bezirk der Amtshauptmannschaft N 
1. für Naturalverpflegung von Mann auf . . . . . Tage einschließlich 
(ausschließlich) des Brodes Thlr. Ngr. Pf. 
und 
für Lieferung von Marschfourage, nämlich: 
Hafer Thlr. Ngr. Pf. 
Hen — — — — 
...... Stroh - - 
2. für Lieferung in das Magazin zu N. N. 
von Wepl. Schffl. Mtz. Roggen 
— - - Hafer 
Ctr. Heu 
Schock Stroh 
(Raum für etwa sonst noch vorgekommene, an- 
dere als die vorstehend namhaft gemachten 
Lieferungsgegenstände.) 
  
zusammen . . . . Thlr. Ngr. Pf. 
buchstäblich Thaler Neugroschen Pfennige nebst 4 Procent Zinsen 
vom 1. N. N. ab aus der Staatscasse zu fordern hat. 
18 
Königliche Kreisdirection. 
(Unterschrift.) 
  
  
Letzte Absendung: am 22. August 1870.
	        
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