XXXIV
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Postwesen des Norddeutschen Bundes — einige Abänderungen des Regle—
ments zu dem Gesetze über dasselbe vom 11. December 1867
Prädicate, s. Dienstprädicate.
Prämien für Solche, welche die Prüfung im Hufbeschlage glücklich bestanden
haben, — deren Ertheilung bleibt vorbehalten
Preibisch-Stiftung zu Reichenau — deren Statuten werden betiit
Preßgesettz
1. Capitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Capitel: Polizeiliche Bestimmungen .
3. Capitel: Von der Bestrafung der durch die Presse verübten Ver-
brechen und Vergehen
4. Capitel: Von der Beschlagnahme von Preßerzeugnissen
— Ausführungsverordnung dazu.
— Berichtigung dazu .
Preußen, Königreich, — das von vemselben erlassene Gesetz wegen der Kriegs-
leistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 subh O ..
— Verordnung über einzelne Bestimmungen zu demselben .
— weitere kusführungsveroronung dazu nebst Formular zum Vergüt-
ungs-Anerkenntniß
Preußen und Sachsen — Uebereinkunft wegen Beseitigung der doppelten Be—
steuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen vom 16. April 1869
nebst Schlußprotokoll
Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zu dteisewis — dieselbe wird ge-
nehmigt . .
Privat— „Feuerversicherungsgesellschaften — vie von denselben an die
Ortsfeuerlöschcassen zu leistenden Beiträge . . .
Prozeß — Vertretung des Sportelfiscus in selbigem
Prüfung der einjährig Freiwilligen, s. Bundes-Militär— Ersatz— Instruction.
Prüfung, amtsthierärztliche und bezirksthierärzliche — Verschmelzung derselben
Prüfungen im Hufbeschlage
— pPrüfungscommissionen.
— — wenn dieselben stattfinden
Prüfungscommissionen für den Hufbeschlag. .
— — dieselben haben der Commission für das Veterinärwesen Anzeige über
den Erfolg der Prüfungen zu erstatten
M.
Realschul-Regulativ vom 2. Juli 1860 — Erlassung einiger Nachträge zu
demselben beziehendlich zur Ergänzung und Vervollständigung desselben
Kebesrn, nerbach — Bestätigung der Statuten des dasigen Rettungs-
auses .
Rechte, Schutz derselben an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst —
fernere Ausführung des Gesetzes darüber vom 22. Februar 1844
Rechte, s. Ehrenrechte.
Rechtshülfe, gegenseitig zu leistende, mit der Großherzoglich- Badischen Negier-
ung getroffene Uebereinkunft darüber.
19.
.Juli
24.
24.
18.
12.
23.
15.
12.
Tag.
.Juli
Juli
Mai
März
März
Juli
Aug.
April
. Mai
Sept.
. März
.Mai
. Mai
Mai
Dec.
Juli
Seite.
237 fg.
261 fg.
209
241 fg.
71 fg.
71 fg.
72 fg.
76 fg.
79 fg.
81 fg.
120
244 fg.
242 fg.
277 fg.
19 fg.
106
158 fg.
308 fg.
57 )
207 g.
207
207
207
208
429 fg.
147 fg.
399 fg.
251 fg.
Paragraph.
9
Art. 1—33
1—5
6—18
19—27
28—33
Paragraph
1—9
II