Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Postwesen des Norddeutschen Bundes — einige Abänderungen des Regle— 
ments zu dem Gesetze über dasselbe vom 11. December 1867 
Prädicate, s. Dienstprädicate. 
Prämien für Solche, welche die Prüfung im Hufbeschlage glücklich bestanden 
haben, — deren Ertheilung bleibt vorbehalten 
Preibisch-Stiftung zu Reichenau — deren Statuten werden betiit 
Preßgesettz 
1. Capitel: Allgemeine Bestimmungen 
2. Capitel: Polizeiliche Bestimmungen . 
3. Capitel: Von der Bestrafung der durch die Presse verübten Ver- 
brechen und Vergehen 
4. Capitel: Von der Beschlagnahme von Preßerzeugnissen 
— Ausführungsverordnung dazu. 
— Berichtigung dazu . 
Preußen, Königreich, — das von vemselben erlassene Gesetz wegen der Kriegs- 
leistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 subh O .. 
— Verordnung über einzelne Bestimmungen zu demselben . 
— weitere kusführungsveroronung dazu nebst Formular zum Vergüt- 
ungs-Anerkenntniß 
Preußen und Sachsen — Uebereinkunft wegen Beseitigung der doppelten Be— 
steuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen vom 16. April 1869 
nebst Schlußprotokoll 
Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zu dteisewis — dieselbe wird ge- 
nehmigt . . 
Privat— „Feuerversicherungsgesellschaften — vie von denselben an die 
Ortsfeuerlöschcassen zu leistenden Beiträge . . . 
Prozeß — Vertretung des Sportelfiscus in selbigem 
Prüfung der einjährig Freiwilligen, s. Bundes-Militär— Ersatz— Instruction. 
Prüfung, amtsthierärztliche und bezirksthierärzliche — Verschmelzung derselben 
Prüfungen im Hufbeschlage 
— pPrüfungscommissionen. 
— — wenn dieselben stattfinden 
Prüfungscommissionen für den Hufbeschlag. . 
— — dieselben haben der Commission für das Veterinärwesen Anzeige über 
den Erfolg der Prüfungen zu erstatten 
M. 
Realschul-Regulativ vom 2. Juli 1860 — Erlassung einiger Nachträge zu 
demselben beziehendlich zur Ergänzung und Vervollständigung desselben 
Kebesrn, nerbach — Bestätigung der Statuten des dasigen Rettungs- 
auses . 
Rechte, Schutz derselben an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst — 
fernere Ausführung des Gesetzes darüber vom 22. Februar 1844 
Rechte, s. Ehrenrechte. 
Rechtshülfe, gegenseitig zu leistende, mit der Großherzoglich- Badischen Negier- 
ung getroffene Uebereinkunft darüber. 
  
  
19. 
.Juli 
24. 
24. 
18. 
12. 
23. 
15. 
12. 
Tag. 
.Juli 
Juli 
Mai 
März 
März 
Juli 
Aug. 
April 
. Mai 
Sept. 
. März 
.Mai 
. Mai 
Mai 
Dec. 
Juli 
  
  
  
  
Seite. 
237 fg. 
261 fg. 
209 
241 fg. 
71 fg. 
71 fg. 
72 fg. 
76 fg. 
79 fg. 
81 fg. 
120 
244 fg. 
242 fg. 
277 fg. 
19 fg. 
106 
158 fg. 
308 fg. 
57 ) 
207 g. 
207 
207 
207 
208 
429 fg. 
147 fg. 
399 fg. 
251 fg. 
  
Paragraph. 
9 
Art. 1—33 
1—5 
6—18 
19—27 
28—33 
Paragraph 
1—9 
II
	        
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