Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Scheidung und Untersuchung wegen Ehebruchs — Ausführungsverord- 
nung von § 172 des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 
Schießen und Fangen kleinerer Vögel. namentlich der Singvögel — wird 
verboten 
Schifffahrt, s. Kettenschleppschifffahre 
Schiffsführer in Schleppzügen auf der Elbe — deren Verhalten 
Schlachtsteuer — Finanzgesetz über deren Erhebung 
— Ausführungsverordnung daut 
Schleppschifffahrt, s. Kettenschleppschifffahrt. 
Schleppzüge auf der Elbe — das Verhalten der Schiffsführer in denselben 
Schlesische Staatseisenbahn, s. Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn. 
Schriftwerke 2c., Urheberrecht daran, s. Bundesgesetz vom 11. Juni 1870. 
Schulabgaben, s. Gemeindeabgaben. 
Schulgesetz, s. Elementar-Volksschulgesetz. 
Schullehrer — Hinzufügung eines fernerweiten Entlassungsgrundes für selbige 
zur dem Gesetze vom 6. Juni 1835 — Gesetz darüber 
Ausführungsverordnung dauu 
Schullehrer. s. Lehrer, ständige, an den Volkssch ulen. 
Schul-Regulativ, s. Realschul-Regulativ. 
Schulstunden, s. Lehrstunden. 
Schulwesen, s. Elementar-Volksschulwesen. 
Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst — 
fernere Ausführung des Gesetzes darüber vom 22. Februar 1844 
Schwabesche Stiftung — Bestätigung der Statuten derselben 
Schwarzwasser bei Saritsch und Krinitz — Bestätigung der Genossen 
schaftsordnung der Genossenschaft für Regulirung desselben 
Sendungen, s. Postsendungen. 
Siegel der Kirchenvorstände, s. Kirchenvorstände. 
Silbermünzgewichte — deren Aichung und Stempelung soll vom 1. Januar 
1871 an den beiden Aichämtern zu Dresden und Leipzig zustehen 
Singvögel und kleinere Vögel — Verbot des Fangens und Schießens der- 
selben . 
Fest- und Bußtagsfeier — Gesetz über den öffentlichen Serlehr 
— welche Bestimmungen deshalb getroffen worden sind 
— — Ausführungsverordnung dazu 
Sparbank- und Creditverein zu Leipzig — Bewilligung der von dem- 
selben erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen 
Sparcasse zu Königswartha — das Regulativ derselben wird bestätigt 
— zu Kreischa — Bestätigung des Regulativs derselben 
Sparcassenverein zu Oberfrohna — demselben wird eine erbetene Aus- 
nahme von bestehenden Gesetzen bewilligt . 
Spar- und Vorschußverein für Lobstädt und Umgegend — Bewilligung 
der von demselben erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
— Bemilligung von Stempelbefreiungen 
— zu Mohorn — demselben werden die erbetenen Ausnahnien von be- 
stehenden Gesetzen bewilligt . . 
— landwirthschaftlicher zu Zöblitz und Umgegend — inwieweit berselbe 
von der Stempelabgabe befreit ist 
— zu Großhartmannsdorf — die von vemselben erbetene Aus- 
nahme von bestehenden Gesetzen wird bewilligt 
Sonn-, 
  
16. 
15. 
23. 
20. 
16. 
10. 
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2. 
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16. 
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März 
März 
. Dec. 
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.Nov. 
Oct. 
Aug. 
Sept. 
Sept. 
Jan. 
März 
Febr. 
Jan. 
.Febr. 
März 
April 
. Sept. 
  
Seite. 
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Paragraph. 
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