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Scheidung und Untersuchung wegen Ehebruchs — Ausführungsverord-
nung von § 172 des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund
Schießen und Fangen kleinerer Vögel. namentlich der Singvögel — wird
verboten
Schifffahrt, s. Kettenschleppschifffahre
Schiffsführer in Schleppzügen auf der Elbe — deren Verhalten
Schlachtsteuer — Finanzgesetz über deren Erhebung
— Ausführungsverordnung daut
Schleppschifffahrt, s. Kettenschleppschifffahrt.
Schleppzüge auf der Elbe — das Verhalten der Schiffsführer in denselben
Schlesische Staatseisenbahn, s. Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn.
Schriftwerke 2c., Urheberrecht daran, s. Bundesgesetz vom 11. Juni 1870.
Schulabgaben, s. Gemeindeabgaben.
Schulgesetz, s. Elementar-Volksschulgesetz.
Schullehrer — Hinzufügung eines fernerweiten Entlassungsgrundes für selbige
zur dem Gesetze vom 6. Juni 1835 — Gesetz darüber
Ausführungsverordnung dauu
Schullehrer. s. Lehrer, ständige, an den Volkssch ulen.
Schul-Regulativ, s. Realschul-Regulativ.
Schulstunden, s. Lehrstunden.
Schulwesen, s. Elementar-Volksschulwesen.
Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst —
fernere Ausführung des Gesetzes darüber vom 22. Februar 1844
Schwabesche Stiftung — Bestätigung der Statuten derselben
Schwarzwasser bei Saritsch und Krinitz — Bestätigung der Genossen
schaftsordnung der Genossenschaft für Regulirung desselben
Sendungen, s. Postsendungen.
Siegel der Kirchenvorstände, s. Kirchenvorstände.
Silbermünzgewichte — deren Aichung und Stempelung soll vom 1. Januar
1871 an den beiden Aichämtern zu Dresden und Leipzig zustehen
Singvögel und kleinere Vögel — Verbot des Fangens und Schießens der-
selben .
Fest- und Bußtagsfeier — Gesetz über den öffentlichen Serlehr
— welche Bestimmungen deshalb getroffen worden sind
— — Ausführungsverordnung dazu
Sparbank- und Creditverein zu Leipzig — Bewilligung der von dem-
selben erbetenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen
Sparcasse zu Königswartha — das Regulativ derselben wird bestätigt
— zu Kreischa — Bestätigung des Regulativs derselben
Sparcassenverein zu Oberfrohna — demselben wird eine erbetene Aus-
nahme von bestehenden Gesetzen bewilligt .
Spar- und Vorschußverein für Lobstädt und Umgegend — Bewilligung
der von demselben erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
— Bemilligung von Stempelbefreiungen
— zu Mohorn — demselben werden die erbetenen Ausnahnien von be-
stehenden Gesetzen bewilligt . .
— landwirthschaftlicher zu Zöblitz und Umgegend — inwieweit berselbe
von der Stempelabgabe befreit ist
— zu Großhartmannsdorf — die von vemselben erbetene Aus-
nahme von bestehenden Gesetzen wird bewilligt
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