Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

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Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
21. Stück vom Jahre 1870. 
... .. — — —ffl ——— S 
MÆ 119. Bekanntmachung, 
die der allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für Gewerbsgehülfen rc. in 
Altstadt-Waldenburg bewilligte Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 28. October 1870. 
  
S. Königliche Majestät haben der allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für 
Gewerbsgehülfen, Fabrikarbeiter und Dienstboten in Altstadt-Waldenburg diejenige 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der nachgedruckten Bestimmung des be- 
stätigten Regulativs besagter Casse enthalten ist, zu bewilligen geruht, was hierdurch 
zur Nachachtung für Alle, die es angeht, bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 28. October 1870. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
Regulativ 
der allgemeinen Kranken= und Begräbnißcasse für Gewerbsgehülfen, Fabrikarbeiter 
und Dienstboten in Altstadt-Waldenburg. 
#13. 2c. 2c. 
Die zu gewährenden Unterstützungen dürfen nicht mit Beschlag belegt, auch nicht 
vor der Verfallzeit an andere Personen abgetreten werden. 
2c. 2c. 
1870. 55
	        
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