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Züge, wohin auch leer gehende Lokomotiven zu rechnen, dürfen einander nur in
Stationsdistanz folgen. Nöthigenfalls sind zu dem Behufe Signal-Zwischenstationen
anzulegen.
An solchen Zügen, welchen andere, nicht fahrplanmäßige nachfolgen, ist dieß zu
signalisiren.
25. Die größte Fahrgeschwindigkeit, welche auf keiner Strecke der Bahn über-
schritten werden darf, wird bei Steigungen von nicht über 1:200 und Krümmungen
von nicht weniger als 1000 Meter Radius:
für Schnellzüge auf 5 Minuten,
Personenzüge = 6 —
-Güterzüge -10 ODA
pro Meile festgesetzt; auf stärker geneigten oder mehr gekrümmten Strecken muß diese
Geschwindigkeit angemessen verringert werden.
Langsamer muß gefahren werden:
a) wenn Menschen, Thiere oder andere Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden;
b) beim Uebergang über Drehbrücken;
J) wenn das Signal zum Langsamfahren gegeben wird.
In allen diesen Fällen muß so langsam gefahren werden, als die Umstände zur
Vorbeugung einer möglichen Gefahr es erfordern.
#§226. Bei der Einfahrt aus Haupt= in Zweigbahnen und umgekehrt, sowie über-
haupt bei dem Uebergange aus einem Geleise in das andere, muß so langsam gefahren
werden, daß der Zug auf einer Länge von 150 Meter zum Stillstand gebracht werden
kann.
*& 27. Bei Kurier-, Schnell= und Extrazügen, bei denen die im § 25 angegebene
höchste Fahrgeschwindigkeit zur Anwendung kommen soll, müssen sich die Betriebsmittel
in einem vorzugsweise tüchtigen Zustande befinden. Außerdem müssen:
a) die Fahrzeuge unter sich, sowie mit dem Tender so fest gekuppelt sein, daß sämmt-
liche Zug= und Bufferfedern etwas angespannt sind;
b) die im § 13 vorgeschriebene Zahl der Bremsen um eine vermehrt sein;
F) achträdrige Wagen sich nicht darin befinden.
§ 28. Die Kurier= und Schnellzüge, sowie die Extrazüge der Allerhöchsten und
Höchsten Herrschaften haben behufs besonders pünktlicher Beförderung überall den Vor-
rang vor den anderen Zügen.
Einzelne Wagen mit Eilgut, welche etwa in die Schnellzüge eingestellt werden
möchten, dürfen höchstens mit 2 der normalmäßigen Ladungsfähigkeit belastet werden.