Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— 397 — 
138. Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; 
vom 7. December 1870. 
Das Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Chemnitz, unter Zu— 
stimmung der gesetzlichen Vertreter der Stadtgemeinde, beschlossenen Anleihe von 
Einer Million Thaler 
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden 
oder zu kündigenden, bis dahin aber mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsenden 
Schuldscheinen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schuldscheine 
nebst Talons und Coupons, die Genehmigung ertheilt. 
Es wird Solches für die Behörden und alle Diejenigen, welche es sonst angeht, 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 7. December 1870. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Forwerg. 
  
& 139. Verordnung, 
die Vergrößerung des Bahnhofs bei Borna betreffend; 
vom 9. December 1870. 
Ul# Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. Februar 1869, die Abtretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig be- 
treffend (Seite 23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869) wird 
von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von der sich noth- 
wendig machenden Vergrößerung des Bahnhofs bei Borna nach Maßgabe des ge- 
nehmigten Planes die Fluren von 
Haulwitz 
und 
der Stadt Borna 
betroffen werden. 
Dresden, den 9. December 1870. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
2. 66
	        
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