Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

    
Gesctz-und Verorduuugsblalt 
für das Königreich Sachsen. 
4. Stück vom Jahre 1870. 
  
  
23. Deeret 
wegen Bestätigung des Statuts des städtischen Krankenhauses zu Großenhain; 
vom 8. Februar 1870. 
Nechdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums geruht haben, 
dem städtischen Krankenhause zu Großenhain die im § 6 des Statuts für dasselbe ent- 
haltene Rechtsvergünstigung, nach welcher wegen der im Rückstande verbliebenen Ver- 
pflegungsbeiträge, sowie wegen bestrittener Begräbnißkosten dem genannten Stadt- 
krankenhause an demjenigen Nachlasse der darin Verstorbenen, welchen die Letzteren in 
das Stadtkrankenhaus eingebracht haben, ein Vorzugsrecht vor anderen, an den beregten 
Nachlaß Anspruch machenden Gläubigern zustehen soll, Allergnädigst zu bewilligen, so 
hat das Ministerium des Innern das gedachte Statut mit der Bestimmung, daß dem- 
selben allenthalben genau nachgegangen werden soll, bestätigt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deecret 
unter dem Siegel des Ministeriums des Innern ausgefertigt und dem Statute ange- 
schlossen worden. 
Dresden, den 8. Februar 1870. 
Ministerium des Innern. 
., - v. Nostitz-Wallwitz. 
1870. 9 
Forwerg.
	        
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