Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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M 57. Bekanntmachung, 
den Commissar für den Bau der Plauen-Oelsnitzer Staatseisenbahn betreffend; 
vom 10. Juli 1871. 
De- Finanzministerium hat 
dem Directionsrathe Robert Theodor Opelt 
die Geschäfte des Commissars für den Bau der Plauen-Oelsnitzer Staatseisenbahn 
übertragen. 
Derselbe wird bis auf Weiteres seinen Wohnsitz in Chemnitz behalten. 
Dresden, am 10. Juli 1871. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
  
58. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Ebersbach-Löbauer Zweigbahn betreffend; 
vom 10. Juli 1871. 
Uhter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. vorigen Monats (Seite 95 des 
Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) wird von dem Ministerium des Innern 
fernerweit zur öffentlichen Kenntniß andurch gebracht, daß die von Ebersbach in der 
Richtung auf Löbau zu erbauende Zweigbahn durch die Fluren von 
Friedersdorf, Kottmarsdorf, Dürrhennersdorf und Groß-Schweidnitz 
geführt wird. 
Dresden, den 10. Juli 1871. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
Berichtigung. 
Im § 1, Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Bundesgesetze über den Unterstützungswohnsitz 
vom 6. Juni dieses Jahres (Seite 82 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) ist anstatt: 
„ Grundzüge“" 
zu lesen: 
„Grundsätze.“
	        
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