Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Ausgangs-Bescheinigungen. 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
N., den hen 
(Unterschriften.) 
Daß deie) vorseitig bezeichnete (n) (vier) Gebinde Branntwein, welche unter No. (23) des Ausgangs- 
Registers nachgewiesen wierden), über die Grenze ausgeführt worden (sind), wird hiermit bescheinigt. 
N., den tkdken 
............ Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete .Bebinde Branntwein (sind) heut .. mittag .. Uhr unter Kollo-Verschluß 
von hier abgelassen und binnen Tagen den . Amte z . behufs Kontrolirung des 
Ausgangs zu gestellen. 
N., den ten 
............ Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
N., den . . ten. ... . . . . . . . 
(Unterschriften.) 
Daß dlie) vorseitig bezeichnete(n). Gebinde, welche unter No des Ausgangs-Registers nach- 
gewiesen werden (nach Abnahme) (unter Belassung) des unverletzt befundenen Verschlusses über die Grenze aus- 
gegangen sind, wird hiermit bescheinigt. 
N., den . . ten 
............ Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Oder: 
Vorseitig bezeichnete. Gebinde Branntwein sind in den Güterwagen No der .. . ... 
Eisenbahn verladen, welcher heut . .. mittag . . . Uhr, mit . . . Schlössern (Serien. 9 verschlossen der 
Eisenbahn-Verwaltung zur Vorführung binen bei dem . Anmte zu ......... 
übergeben worden ist. 
N., den tktken 
............ Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Der bezeichnete Güterwagen ist am. ten „ mittags ÜUhr, hier eingetroffen 
und d nach Abnahme des unverletzten Verschlusses sofort über die Grenze ausgegangen. Die Ausfuhr vorgedachter 
Gebinde ist demnach erfolgt und im Ausgangs-Register do. angeschrieben. 
N., den ken 
............ Amt. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
(Diese beispielsweise angegebenen Ausfuhr-Bescheinigungen können den betreffenden Verkehrsverhältnissen ent- 
sprechend geändert werden.) 
  
Eingangs-Bescheinigung für Sendungen nach den betreffenden Vereinsländern. 
Vorbezeichnete. . Gebinde Branntwein sind (mit unverletztem Verschluß) hier eingegangen. 
N., den en 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
 
	        
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