Object: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 558 — 
daß die maͤßigen Zoͤlle immer am meisten eintragen; denn 
es lohnt sich nicht der Muͤhe, ihnen auszuweichen „und 
die Ertension der Zollgebühren, die vermehrte Lebhaftig- 
keit des Verkehrs ersetzt reichlich, was der Intension des 
Zolltarifs abgeht.“ 
Da ich nicht im Stande bin, hierüber was Besseres 
zu sagen, so will ich mir von Hallers Aeußerungen 
ganz eigen gemacht, und denselben meinen Wunsch noch 
mäßigen, und mehr nach der Quantität als nach der 
Qualität bestimmten Zollgebühren angeschlossen haben. 
Den Tarif selbst betreffend habe ich nur' einen Wunsch 
vorzutragen, nämlich diesen, daß die astronomischen und 
mathematischen Instrumente überhaupt von aller Zollge- 
buhr freygelassen werden mochten. Wir haben ja in 
Bayern eigentlich nur ein einziges Institut, wo derglei- 
chen Instrumente gemacht werden, von dem wir noch da- 
zu, nachdem von Reichenbach und Fraunhofer 
gestorben sind, nicht wissen, ob und wie lange es in 
seiner bisherigen Vortrefflichkeit bestehen werde. 
Der Abgeordnete Lehmus: Meine Herren! Das 
Referat erweis't bündig, daß Jollansätze, welche das Maß 
überschreiten, zur Lüge, zum Betrug und zu Vergehen 
und Verbrechen aller Art verleiten, und dadurch die Zu- 
nahme der oynedieß unter allen Ständen schon weit ge- 
diehenen Verschlechterung befordern helfen. 
Das Coreferat entgegnet, daß auch bey geringen Joll- 
ansätzen Defraudationen statt finden. Diese Bemerkung 
ist richtig, ohne jedoch widerlegend — wofür sie auch 
von dem Hru. Coreferenten nicht ausgegeben wurde — 
zu seyn, denn je größer der Preis, desto stärker der Reiz, 
je glänzender der Gewinn, desto lockender die Versuchung, 
je drohender dann das Verbot, desto natürlicher das Ver- 
langen zum Ungehorsam. Erst zu verbotenen Thaten ver- 
führen und dann auf den Vollzug derselben bedeutende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.