Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

— XXXI 
  
M. 
Rabenau — eine Anleihe der Sächsischen Holz-Industrie-Gesellschaft daselbst 
wird genehmigt .. 
Radeberg — einer Anleihe der Actienges eus. chaft „Saxonia, Eisenwerke und Eisen- 
bedarffabrik in Radeberg,“ wird die Genehmigung ertheilt . 
Radeberg, s. Pirna nach Radeberg — Staatseisenbahn. 
Rechtssachen, nichtstreitige, — eine Beschränkung der Vorschrift in § 171 der 
Verordnung vom 9. Januar 1865 über das Verfahren in denselben 
Reglement der Bahnpolizei über die Eisenbahnen Deutschlands — 
Verordnung zu dessen Publication und Ausführung .. 
— Normal-Profil des lichten Raumes für die freie Bahnn und Bahnhofe 
dazu .. 
— (I. Post- Reglement. 
Reich, Deutsches, s. Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich. 
Reichsbeamte, und zwar in den Reichsdienst tretende Sächsische Staatsangehörige 
— bezüglich ihrer bleiben die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Februar 
1870 über die Höhe der den Hinterlassenen derselben zu gewährenden 
Pensionen und über die zu dem Staatspensionsfond zu entrichtenden Bei- 
träge und Abzüge noch in Geltung 
Rentenbank, s. Landescultur-Rentenbank. 
Rewitz er-Stiftung in Chemnitz — Bestätigung der Statuten für dieselhe 
Rheinische Feuerversicherungsgesellschaft zu Mainz — die derselben für das 
Königreich Sachsen ertheilte Concession wird zurückgezogen 
Rietschen oder Weißwasser, s. Eisenbahn von Löbau in nördlicher Richtung 2c. 
Rietzschke bei Reudnitz — Bestätigung der Genossenschaftzordnung der erssen- 
schaft für Berichtigung derselben 
Nochlitz, s. Zweigeisenbahnen von Wittgensdorf nach Limbach 2c. 
Roßwein-Hainicher Eisenbahn, s. Eisenbahn, Hainichen-Roßweiner. 
S. 
Sachsen und Preußen — Vertrag zwischen beiden Regierungen wegen Her- 
stellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Kamenz und Lübbenau 
— Vertrag wegen Herstellung einer directen Eisenbahn von Dresden nach 
Berlin vom 6. Juli 1872. 
Sächsische Apotheken — Verzeihniß der in denselben vorräthig zu heltenden 
Arzneimittel 
Sächsische Gußstahlfabrik zu Döhlen — deren Anleihe wird genehmigt. . 
Sächsische Holz-Industrie-Gesellschaft zu Rabenau — eine Änleihe 
derselben wird genehmigt 
Sächsische Lederindustriegesellschaft zu Döbeln — eine Anleihe für 
dieselbe wird genehmigt . 
Sächsisch-Schlesische Staatseisenbahn — Erpropriation von Grund- 
eigenthum zu Errichtung eines Wasser= Druckwerks auft dem Bahnhofe 
derselben bei Bautzen 
— welche Flur davon betroffen wird“ 
  
24.— 
23. 
17. 
19. 
16. 
10. 
22. 
31. 
24. 
18. 
27. 
Tag. 
Oct. 
. Aug. 
Dec. 
April 
April 
Juli 
Mai 
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Febr. 
Aug. 
Jan. 
Oct. 
Juli 
Febr. 
  
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