Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

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genannten Generalsekretär den betreffenden Stadträthen beziehentlich Gemeindevorständen 
direct mitgetheilt werden und sind durch diese mit thunlichster Beschleunigung abzustellen. 
Dresden, am 10. December 1875. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
  
& 111. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Steinkohlenbauvereins Deutschland zu Oelsnitz betreffend; 
vom 11. December 1875. 
De-s Ministerium des Innern hat der unter der Firma „Steinkohlenbauverein Deutsch- 
land zu Oelsnitz“ bestehenden Actiengesellschaft, welche zu Vollendung ihrer Schacht- 
anlagen eine Prioritätsanleihe von 900,000 Mark unter Verpfändung ihres Grund- 
besitzes aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 
5 Procent jährlich zu verzinsenden und längstens bis zum Jahre 1907 auszuloosenden 
Prioritäts-Schuldscheinen, und zwar von 500 dergleichen im Nennwerthe von je 
200 Mark und von 800 dergleichen im Nennwerthe von je 1000 Mark, nebst Zins- 
leisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst 
Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 11. December 1875. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
— e—— 
Letzte Absendung: am 29. December 1875.
	        
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