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Wenn Mannschaften aus einem Aushebungs-Bezirk in einen anderen verziehen, so
erlischt die gewährte Zurückstellung.
Nach jedem Termin werden die Namen der zurückgestellten Mannschaften durch den
Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission amtlich bekannt gemacht.
19.
Außerterminliche Klassifikation.
Die vor erfüllter aktiver Dienstpflicht auf Reklamation entlassenen Mannschaften
bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Klassifikations-Termin hinter
die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestellt, und haben demnächst etwaige Anträge
auf weitere Zurückstellung, wie alle übrigen Mannschaften zu stellen.
Wenn nach dem allgemeinen Entlassungs-Termin der Reserven dringende Verhält-
nisse die sofortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt
erscheinen lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften bis zum
nächsten Klassifikations-Termin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve durch schrift-
liches Uebereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatz-Kommission verfügt werden.
. Ueber außerterminliche Zurückstellung Militärpflichtiger siehe § 15, 2, Abs. 3.
In anderen als den vorbezeichneten Fällen sind außerterminliche Zurückstellungen
unstatthaft.
Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung
unzulässig.
Eine Wiederentlassung einzelner einberufenen Mannschaften kann nur ausnahmsweise
auf dem im § 82, 2 und § 100, z der Ersatz-Ordnung vorgeschriebenen Wege her-
beigeführt werden.
Derartige Gesuche können nur dadurch begründet werden, daß seit dem letzten
Klassifikations-Termin für den Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn
selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschaden, Ueberschwemmung, Tod eines
nahen Anverwandten u. s. w., ein wirklicher Nothstand eingetreten ist.
Fünfter Abschnitt.
Unabkömmlichkeits-Verfahren.
8 20.
Unabkömmlichkeits-Gründe.
Der im § 13, a und s verheißenen Zurückstellung hinter die letzte Jahresklasse der
Landwehr dürfen in erster Reihe nur solche Beamten theilhaftig werden, welche in
ihren Civil-Verhältnissen für militärische Zwecke wirksam sind.