Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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3. die Frage, ob die in Betreff der Form der Eidesleistung der Israeliten bestehen- 
den Normen, der Unserer Regierung ertheilten Ermächtigung zufolge, abzuändern 
seien, in Erwägung gezogen, und 
4. von der Unserer Regierung in der ständischen Schrift vom 30. Mai dieses Jahres 
ertheilten Ermächtigung zu Gewährung einer Beihilfe zu den Vorarbeiten für einen Elb— 
Spree-Kanal in geeigneter Weise Gebrauch gemacht werden. 
5. In Gemäßheit des in der ständischen Schrift vom 24. Juni dieses Jahres gestellten 
Antrags soll die Frage, ob und inwieweit durch polizeiliche Bestimmungen der Verun- 
reinigung der fließenden Wässer durch Einführung von gesundheitsschädlichen oder Ekel 
erregenden Stoffen mehr, als seither, entgegengetreten werden könne, in nähere Erwäg- 
ung gezogen werden und wird über den Erfolg dem nächsten Landtage Mittheilung zu- 
gehen. 
6. Dem Gesuche der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahngesellschaft um Enthebung 
von der Verpflichtung zum Baue der Zweiglinie von Zwönitz über Stollberg nach Oelsnitz 
und den in der ständischen Schrift vom 18. Mai dieses Jahres hierbei ausgesprochenen 
Voraussetzungen wird, insoweit nicht diese Angelegenheit durch den inzwischen erfolgten 
Ankauf der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn als erledigt anzusehen ist, entsprochen, und 
7. von der Unserer Regierung ertheilten Ermächtigung zu Erbauung einer Eisen- 
bahn von Bischofswerda nach Neukirch- und einer dergleichen von Eibau nach Ober- 
oderwitz Gebrauch gemacht werden. 
8. Die angeregte Vernehmung mit dem Stadtrathe zu Chemnitz wegen Herstellung 
eines Fußwegs über den Bahnhof in Chemnitz wird erwogen, dem Antrage auf das 
Haltenlassen von Localpersonenzügen in Krippen während der Sommermonate, soweit 
ein Bedürfniß vorhanden ist und Betriebsrücksichten nicht entgegenstehen, entsprochen, 
auch die Errichtung einer Güterhaltestelle in Obercunnersdorf anderweit in Erwägung 
gezogen und von der dabei ausgesprochenen Ermächtigung eventuell Gebrauch gemacht 
werden. 
Es wird 
9. dem Antrage in der ständischen Schrift vom 23. Mai dieses Jahres in Betreff 
der Frage wegen Zuziehung nichtstaatsangehöriger junger Leute zum Fortbildungsschul- 
unterricht entsprochen, 
10. die Petition mehrerer Ortschaften des Landes um Uebernahme der Alterszu- 
lagen für die Lehrer auf die Staatskasse erwogen, und 
11. die Petition des Schulvorstands zu Seerhausen, Stellvertretungskosten bei 
Schulstellenvacanzen betreffend, berücksichtigt werden.
	        
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